Armeewaffen
Aktualisiert am 23.02.12, um 12:00
 

Armee soll nicht automatisch über Strafverfahren informiert werden

Die Armeewaffe lagert bei vielen Wehrmännern zu Hause (Archiv)
Quelle: Keystone
Der Bundesrat will prüfen, wie der Missbrauch von Armeewaffen möglichst verhindert werden könnte. Er ist aber dagegen, dass die Armee automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird.
 

Der Bundesrat empfiehlt den Räten, eine entsprechende Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates abzulehnen. Er zweifelt daran, dass sich eine automatische Übermittlung von Informationen zu allen Strafverfahren sinnvoll umsetzen lässt.

In der Schweiz würden jährlich rund eine halbe Million Straftaten registriert, gibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion zu bedenken. Wenn die Militärverwaltung automatisch über sämtliche hängige Strafverfahren informiert würde, müsse sie pro Arbeitstag rund 2500 Fälle bearbeiten - mehr als zehn Mal so viele wie heute.

Unverhältnismässiger Aufwand

Ein solcher Aufwand wäre kaum vertretbar oder verhältnismässig, schreibt der Bundesrat. Zudem stellten sich datenschutzrechtliche Fragen. Er sei jedoch bereit, die Vor- und Nachteile vertieft zu prüfen. Vor allem wolle er prüfen, wie eine Meldepflicht der zielführend und bezogen auf alle Fälle mit einer möglichen Dritt- und Selbstgefährdung umgesetzt werden könnte.

Die Nationalratskommission hatte der Motion, die eine automatische Information verlangt, mit Stichentscheid von Präsidentin Chantal Galladé (SP/ZH) zugestimmt. Für den Fall, dass die Räte der Motion nicht zustimmen, formulierte sie aber auch eine schwächere Forderung.

Der Bundesrat soll demnach in einem Bericht darlegen, wie der Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Armee sichergestellt werden kann. Die Politik reagiert insbesondere auf zwei Todesfälle mit Armeewaffen Ende letzten Jahres.

(sda)
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