Ein Lastwagenfahrer war mit einem «unsicheren» Privatauto im Verkehr unterwegs. Das Auto übernahm er in diesem Zustand von einem Garagisten. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.
Eric (Name geändert) war auf dem Weg nach Hause, als er auf der Autobahn A1 in Neuenhof in eine Polizeikontrolle geriet. Dabei stellten die Beamten fest, dass am Fahrzeug mehrere Mängel vorhanden waren. Das Auto wurde sogleich sichergestellt und es folgte eine Überprüfung durch das Strassenverkehrsamt.
Dieses stellte fest, dass aus dem Radkasten des Wagens Teile herausgefräst worden waren. Der Einbau eines nicht bewilligten Gewindefahrwerks trug weiterhin dazu bei, dass die Vorderräder den Kotflügel stark berührten. Zusätzlich trug das Auto eine funktionslose Auspuffklappe auf sich, womit normalerweise der Motorenlärm verstärkt wird. Weiterhin war die Frontscheibe durch einen Steinschlag beschädigt worden.
Kürzlich stand Eric deshalb vor dem Bezirksgericht Baden, das unter dem Vorsitz von Präsidentin Gabriella Fehr amtete. Die Badener Staatsanwaltschaft warf dem LKW-Chauffeur, ursprünglich als Fachmann Betriebsunterhalt ausgebildet, vor, die Betriebssicherheit seines VW Golf vorsätzlich beeinträchtigt zu haben. Dadurch habe er dazu beigetragen, dass ein grösseres Unfallrisiko besteht.
Zudem habe Eric sein Fahrzeug fahrlässig geführt, da er bei «pflichtgemässer Aufmerksamkeit» habe wissen können, dass das Auto nicht den Vorschriften entsprach. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 130 Franken und beantragte eine Busse von 1000 Franken. Zudem soll die dreijährige Probezeit, die in einem Urteil des Bezirksgerichts vom 22. September 2020 ausgesprochen wurde, um ein Jahr verlängert werden.
Vor Gericht wehrte sich der Chauffeur, der auf 35'000 Franken Schulden sitzt und Unterhalt für einen Sohn zahlen muss: Der Riss in der Frontscheibe sei für ihn nicht erkennbar gewesen und das Gewindefahrwerk habe er vor allem deshalb auswechseln lassen, weil die Fahrwerksfedern kaputt gewesen seien.
Doch wieso, fragte ein Richter den Beschuldigten, lässt man überhaupt ein Gewindewerk einbauen? «Weil es billiger ist», antworte Eric schroff.
Nach eigener Aussage sei es für Eric, aufgrund mangelnder technischer Fachkenntnisse und fehlender Ausrüstung, gar nicht erst möglich gewesen, den Mindestabstand zwischen Reifen und Fahrzeugkarosserie erneut zu kontrollieren, geschweige denn selbst regelkonform anzupassen. Schlussendlich habe der Garagist Eric zwar auf die bestehenden Mängel am Auto hingewiesen, Letzterer versah das Übergabeformular aber ungelesen mit seiner Unterschrift und schenkte den Vermerken zu den Macken keine Beachtung.
Das Gericht verurteilt Eric zu einer Busse von 500 Franken, da er auf fahrlässige Art und Weise das Auto vom Garagisten übernommen habe, ohne es auf etwaige Mängel erneut zu kontrollieren.
Vom Vorwurf, vorsätzlich die Betriebssicherheit seines Autos beeinträchtigt zu haben, spricht das Gericht den Lastwagenfahrer jedoch frei, da die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Sachverhalt zu wenig genau umschrieben habe. Auch auf eine Verlängerung der Probezeit, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, verzichtet das Richtergremium.