Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg dem Beschuldigten vor, am frühen Abend des 11. April 2018 in der Gemeinschaftsküche der Liegenschaft in Gipf-Oberfrick, wo er und das Opfer gewohnt hatten, zuerst mit einem Küchenmesser auf das Opfer eingestochen und danach mit einem Stein auf das Opfer eingeschlagen zu haben. Das teilt die Oberstaatsanwaltschaft in einer Mitteilung mit.
Laut der Rechtsmedizin wies das 46-jährige Opfer mehrere Verletzungen stumpfer Gewalt sowie 14 Stich- und mehrere Schnittverletzungen auf und starb an den Folgen dieser Verletzungen.
Der Beschuldigte ist geständig
Der Beschuldigte ist gemäss Mitteilung geständig. Als Motiv für die Tat steht die Eifersucht des Beschuldigten auf das Opfer im Vordergrund. Weiter hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten Anklage wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung sowie Sachbeschädigung erhoben.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und zusätzlich 15 Jahre Landesverweisung. Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.
Nachdem ein Bewohner der Liegenschaft am Abend des 11. April 2018 im Treppenhaus Blut bemerkt und die Polizei alarmiert hatte, fand diese im Keller das leblose Opfer. Der Beschuldigte konnte kurze Zeit später im Spital Laufenburg, wo er sich ärztlich hatte behandeln lassen, verhaftet werden.