Obwohl der Chirurg seine Berufspflichten verletzt hat und dafür vom Aargauer Gesundheitsdepartement gebüsst wurde, steht Javier Fandino die nächsten zwei Jahre der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie vor.
Vor ziemlich genau zehn Monaten hat das Departement von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati über den Abschluss des Aufsichtsverfahrens gegen den Neurochirurgen Javier Fandino und das Kantonsspital Aarau (KSA) informiert. Fandino wurde gebüsst wegen Nichteinhaltung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung sowie wegen Nichtwahren der Rechte der Patienten. Die KSA-Führung wurde verwarnt, weil sie die «spitalinterne Aufsichtspflicht mangelhaft wahrgenommen» hat.
Das KSA hat die Verwarnung akzeptiert. Javier Fandino hingegen akzeptierte die Busse nicht. Er hat beim Regierungsrat eine Beschwerde eingereicht. Er kritisiert die «offensichtlich faktenwidrigen Ergebnisse» und dass er im Zuge der Untersuchung nie persönlich angehört wurde. Der Regierungsrat hat noch nicht über die Beschwerde entschieden.
Konkret wirft die Abteilung Gesundheit dem Neurochirurgen vor, infolge «mangelhafter Vorbereitung eines operativen Eingriffs» eine falsche Seite eines Schädels geöffnet zu haben, sodass im Zuge der Operation auch die andere Seite habe geöffnet werden müssen. Weiter habe er den Wirkstoff 5-ALA durchgehend auch bei Eingriffen zur Entfernung von gutartigen Hirntumoren angewandt. Das stehe im Widerspruch zur Praxis des Universitätsspitals Zürich, des Inselspitals Bern und zur wissenschaftlichen Literatur.
Der Wirbel rund um seine Person, die schweren Vorwürfe, die zwei ehemalige KSA-Ärzte gegen ihn erhoben haben, das Aufsichtsverfahren – all das scheint den Ruf des Neurochirurgen nicht nachhaltig geschädigt zu haben. Am Freitag teilt die Hirslanden-Klinik Aarau, wo Javier Fandino inzwischen operiert, mit, er sei für die nächsten zwei Jahre zum Präsidenten der Fachgesellschaft für Neurochirurgie gewählt worden.
«Es freut mich sehr, dass meine Kolleginnen und Kollegen der Neurochirurgie mir mit der Wahl zum Präsidenten der Fachgesellschaft das Vertrauen geschenkt haben», wird Javier Fandino in der Mitteilung zitiert. Er wolle die Präsidentschaft im Dienst der neurochirurgischen Expertinnen und Experten sowie der Patientinnen und Patienten nutzen.
Die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie wurde 1954 gegründet und setzt sich unter anderem für die Förderung der Neurochirurgie und die Planung der neurochirurgischen Versorgung der Schweiz ein. So engagiert sich der Verband beispielsweise für den fachspezifischen Unterricht, die Weiterbildung, die Fortbildung und die Forschung in der Neurochirurgie.