Basel
Gesuch von Sans-Papiers abgelehnt: Angehende Pflegerin soll kein Härtefall sein

Als bei ihr eingebrochen wird, ruft eine junge Frau die Polizei. Das wird der Frau ohne Aufenthaltsbewilligung zum Verhängnis. Denn nun droht ihr die Ausschaffung.

Silvana Schreier
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Die Basler Anlaufstelle für Sans-Papiers macht einen Fall publik, in dem ein Härtefallgesuch einer jungen Frau abgelehnt wurde.

Die Basler Anlaufstelle für Sans-Papiers macht einen Fall publik, in dem ein Härtefallgesuch einer jungen Frau abgelehnt wurde.

Symbolbild: Rolf Jenni / ARC

Basel-Stadt ist eigentlich bekannt für eine liberale Härtefallpraxis. Der Kanton betonte dies in den vergangenen Jahren stets. Nun scheint sich der Wind zu drehen, wie ein neuer Fall zeigt.

Eine junge Frau aus Lateinamerika stellt bei sich Zuhause einen Einbruch fest. Sie kontaktiert die Polizei. Als diese die Frau jedoch kontrollieren, gerät der Stein ins Rollen. Denn: Die Frau, von der Basler Anlaufstelle für Sans-Papiers wird sie Carmen Garcìa genannt, hat keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Die «Basler Zeitung» berichtete über den Fall.

Gründe für Ablehnung sind unklar

Laut Medienmitteilung der Anlaufstelle lebt sie seit mehreren Jahren mit ihrer Familie in Basel. Sie sei integriert, engagiere sich in der Kirchgemeinde und habe ein Jahr vor Schulabschluss bereits eine zugesicherte Lehrstelle im Gesundheitsbereich. Nach der Kontrolle durch die Polizei, bei der ihr illegaler Aufenthalt in der Schweiz festgestellt wurde, reichte Garcìa ein Härtefallgesuch ein.

Die Behörden prüfen anschliessend, ob es der Person zuzumuten ist, in das Herkunftsland zurückzukehren. Dabei spielen Kriterien wie Integration, Einkommen, Schulbildung oder Familiensituation eine Rolle. Im Falle von Garcìa wurde das Gesuch abgelehnt. Die Gründe werden von der Anlaufstelle nicht mitgeteilt.

Überrascht vom liberalen Basel

Für Katharina Boerlin, Co-Leiterin der Basler Anlaufstelle für Sans-Papiers, ist dieser Entscheid ein Rückschritt: «In anderen Kantonen wäre ein solcher Härtefall umgehend gutgeheissen worden. Umso mehr überrascht es, dass dieses Gesuch im liberalen Basel abgelehnt wird.» Gerade auch vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels im Gesundheitssektor.

Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement teilt auf Anfrage mit, man könne aufgrund des laufenden Verfahrens keine Aussage machen. Für die Härtefallentscheide sei das Ausländer- und Integrationsgesetz ausschlaggebend. Als weitere Instanz werde das Gesuch nun von der Härtefallkommission geprüft.

Weiter kritisiert die Anlaufstelle, dass im Fall von Garcìa zudem das Grundrecht auf Bildung verletzt würde. Und das nicht zum ersten Mal: Im Oktober berichtete diese Zeitung von einem jungen Mann, der während eines Schulausflugs in Basel festgenommen wurde. Die Anlaufstelle übernahm bei ihm das Mandat der Rechtsvertretung, als dieser schon im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut sass. Polizeisprecher Adrian Plachesi sagte damals zur bz: «Ein Schulausflug ‹schützt› insbesondere erwachsene Personen ohne Aufenthaltsrecht nicht vor Strafverfolgung oder Personenkontrollen.»