Prozessreihe
«Basel-Nazifrei»: Demo-Filmer als Mitläufer verurteilt

Am Donnerstag fand der fünfte Prozess gegen einen Teilnehmer der Basel-Nazifrei-Demonstration statt. Die unbewilligte Demonstration im November 2018 richtete sich gegen einen bewilligten Aufmarsch der rechtsextremen Partei PNOS.

Olivia Fierz
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Im November 2018 hielt die rechtsextreme Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in Basel auf dem Messeplatz eine Kundgebung ab. Das sorgte in Basel für Aufruhr. (Archiv)

Im November 2018 hielt die rechtsextreme Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in Basel auf dem Messeplatz eine Kundgebung ab. Das sorgte in Basel für Aufruhr. (Archiv)

GEORGIOS KEFALAS

Die Situation endete in einer Eskalation zwischen Aktivistinnen und Aktivisten und der Polizei. Vier Prozesse gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der unbewilligten Demo sind schon über die Bühne gegangen. Insgesamt laufen sechzig Verfahren gegen Teilnehmer der Anti-PNOS-Demonstration.

Wie bei den vergangenen Prozessen forderte die Staatsanwaltschaft relativ harte Strafen: Landfriedensbruch, passive Teilnahme an mehrfacher qualifizierter Gewalt und Drohung gegen die Behörden und Beamten, Widersetzen gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration – die Staatsanwaltschaft beantragte dafür eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken.

Er habe an der Demonstration teilgenommen, um das Geschehen zu fotografieren

So verteidigte sich der Angeklagte. Die Videos, die von der Polizei aufgenommen wurden und der Staatsanwaltschaft als Beweismittel dienen, stützen diese Aussage. Darauf ist zu sehen, dass er sich auf das Fotografieren konzentrierte. Auf den Videos ist ebenfalls zu sehen, wie die Polizei mit Gummigeschossen in die demonstrierende Menge schiesst.

Trotzdem meinte der Gerichtspräsident Dominik Kiener: Der Angeklagte habe sich nicht von den Gewaltausbrüchen anderer Demonstranten distanziert, wobei diese erwähnten Gewaltausbrüche auf den Aufnahmen nicht zu sehen sind. «Ich habe die Aufforderung der Polizei, dass man sich distanzieren soll, nicht verstanden», meinte der 21-Jährige dazu.

Die Beweislage reichte aus, um den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken zu verurteilen. Bei weiteren Prozessen gegen Demo-Teilnehmer, die noch folgen werden, fordert die Staatsanwaltschaft auch unbedingte Freiheitsstrafen.