Breite-Mörder
28-Jähriger bleibt trotz Vollzugslockerungen weitere Jahre in der Psychiatrie

Vor sechs Jahren hat der heute 28-Jährige im Wahn zwei Frauen tödlich verletzt. Aufgrund seiner Schizophrenie ist der Mann schuldunfähig und kommt in die Psychiatrie. Nun muss er weitere fünf Jahre in stationäre Massnahme.

Patrick Rudin
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Einvernehmlich wurde am Dienstag in einer Gerichtsverhandlung beschlossen, dass der Breite-Mörder weitere Jahre in der Psychiatrie bleibt. (Symbolbild)

Einvernehmlich wurde am Dienstag in einer Gerichtsverhandlung beschlossen, dass der Breite-Mörder weitere Jahre in der Psychiatrie bleibt. (Symbolbild)

pixabay

Es geht selten derart einvernehmlich zu, wenn es um die Verlängerung einer fünfjährigen Rahmenfrist für eine stationäre Therapie mit strengen Auflagen geht. Doch gestern waren sich im Gerichtssaal eigentlich alle einig. «Wie stellen Sie sich zur Verlängerung von fünf Jahren?», fragte Gerichtspräsident Dominik Kiener. «Da habe ich nichts dagegen», sagte der 28-Jährige.

Die Gutachter sind chronisch überlastet, die Gerichtsverhandlung konnte gestern Dienstag noch knapp vor Ablauf der bestehenden fünfjährigen Frist stattfinden: Im September 2015 schickten die Basler Richter den Mann wegen mehrfachen Mordes in eine stationäre Massnahme. Er hatte im November 2014 am Basler Nasenweg eine 46-jährige Nachbarin mit 18 Messerstichen getötet, später auch einen 88-jährigen Mann in der Wildensteinerstrasse angegriffen.

Dabei kam dem Senior eine 76-jährige Nachbarin zu Hilfe, auch sie wurde durch Messerstiche am Hals tödlich verletzt. Der heute 28-Jährige ist schuldunfähig und leidet an einer Schizophrenie. Kurz nach der Tat ging er auch in Untersuchungshaft einem Arzt an die Gurgel.

«Es geht mir Schritt für Schritt besser»

In der Gerichtsverhandlung vor fünf Jahren antwortete er auf die Fragen nur einsilbig. Das war gestern anders: Sichtlich nervös beantwortete er die Fragen des Gerichts ausführlich und fast schon routiniert. «Es geht mir Schritt für Schritt besser, ich habe eine Tagesstruktur, gehe alleine arbeiten, nehme regelmässig meine Medikamente, bin absprachefähig und nehme keine Drogen», schilderte er.

Tatsächlich genehmigte auch die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) Ende 2017 die ersten Vollzugslockerungen, im 2018 gab es begleitete Ausgänge, seit ein paar Wochen arbeitet er halbtags extern und befindet sich noch in der Probezeit.

«Sind Sie sich bewusst, was Sie damals gemacht haben?», fragte Gerichtspräsident Dominik Kiener. «Es ist sehr schlimm, was passiert ist. Es tut mir leid. Ich schäme mich dafür», sagte er rasch. Die Tat habe er noch in Erinnerung, und sie belaste ihn, fügte er auf Nachfragen hinzu.

Er hat Verständnis für seine Krankheit

Auch in der Klinik gab es kleine Rückfälle: Offenbar aus Angst vor einer Verwahrung verschwieg der Mann im Jahr 2017, dass er trotz der Medikamente wieder Halluzinationen hatte. Im aktuellen Verlaufsbericht attestieren ihm die Ärzte allerdings, er habe seither ein gewisses Verständnis für seine Krankheit entwickelt. Ihm sei nun bewusst, dass er nicht geheilt sei.

Wenig begeistert sind die Fachleute allerdings von der «Gaming disorder», die man bei ihm nachträglich diagnostiziert hat: Die Freizeitgestaltung besteht offenbar hauptsächlich aus Computerspielen. Er bestätigte gestern Dienstag, dass er bei Ausgängen auf dem Klinikareal gerne online gehe und beispielsweise «World of Warcraft» spiele. «Das Spiel als solches ist nicht das Problem, sondern eher das exzessive Spielen», kommentierte der Gerichtspräsident.

Die fünf Richter verlängerten die stationäre Massnahme schliesslich wie erwartet um weitere fünf Jahre, bei Bewährung am Arbeitsplatz soll langfristig die Unterkunft in einem Wohnheim eingefädelt werden.