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Ende März stellte der Kanton Basel-Stadt als erster Kanton der Schweiz Hilfe für indirekt betroffene Selbstständige in Aussicht. Es handelt sich dabei um jene Berufsgruppen, die ihrer Arbeit zwar theoretisch nachgehen durften, jedoch kaum Kundschaft hatten. Nun ist klar, was diese Unterstützungsleistungen kosten: 4,5 Millionen Franken. Das ist weniger als erwartet.
Rückblende auf Ende März dieses Jahres: Die Zahl der Infektionen näherte sich ihrem Höchststand und niemand konnte überhaupt abschätzen, wie hart das Virus die Region treffen würde. Vielerorts tat sich der Staat schwer mit Massnahmen, um den drohenden Wirtschaftskollaps abzufedern.
Die beiden Basel reagierten jedoch früh und schnürten eigenständige Notpakete. Eines davon sollte jene Berufsgruppen der Selbstständigen unterstützen, die zwar gemäss Corona-Regeln dennoch arbeiten durften, de facto aber kaum Arbeit vorfanden: Physiotherapeutinnen, Logopäden oder Psychiaterinnen etwa oder sogar Ärzte. Während des Lockdowns blieben deren Wartezimmer leer.
«Der Regierungsrat ist daran, genau für diese Gruppe Selbstständiger weitere Instrumente zu entwickeln und entsprechende Mittel dafür freizubekommen», sagte Wirtschaftsdirektor Christoph Brutschin (SP) gegenüber dieser Zeitung Ende März. Und stellte kurz darauf die unbürokratische Hilfe vor. Über die Höhe der dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel konnte Brutschin nur ungefähre Angaben machen: Sie würden sich aber «im tiefen bis mittleren zweistelligen Millionenbereich» bewegen.
Rund ein halbes Jahr später fällt die Bilanz weniger dramatisch aus als angenommen. Auch darum, weil der Bund wenig später nachzog und ähnliche Massnahmen anordnete. Diese galten bis gestern. In Basel-Stadt konnten indirekt von der Coronakrise Betroffene auf Unterstützungsleistungen zwischen 98 und 196 Franken pro Tag zurückgreifen – dank der Reaktion des Bundes nur in den Monaten April und Mai.
«Beim Kanton wurden insgesamt zirka 1100 Gesuche von indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden eingereicht», sagt Brigitte Meyer vom zuständigen Amt für Wirtschaft (WSU). Einen Teil davon verwies das Amt an den Bund. Weil damit zum Teil umfangreiche Abklärungen verbunden sind, erhalten einige Gewerbler noch heute Geld vom Kanton.
Dies führt mitunter zu Verwirrung: Während einige Betriebe längst wieder einen normalen Arbeitsalltag begehen, trudelt nach und nach Geld vom Staat ein. Wie ist damit umzugehen? Hier muss unterschieden werden zwischen Bund und Kanton. Wer das Geld über die Ausgleichskasse bezieht, erhält die Unterstützung vom Bund.
Dieser schreibt vor, dass sich melden muss, wer nicht mehr auf die Unterstützung angewiesen ist. Wer zu viel Vorschuss bezogen hat, dem flattert später ein Einzahlungsschein ins Haus: Er oder sie muss den über-bezogenen Vorschuss zurückzahlen.
Wer hingegen Geld direkt vom Kanton Basel-Stadt für April und Mai zugesprochen erhält, hat nichts zu befürchten: Ihm steht das Geld auf jeden Fall zu. «Daran ändert eine allenfalls verzögerte Auszahlung nichts», sagt Brigitte Meyer. Selbst jene Betriebe, die nicht so stark gebeutelt wurden, wie anfänglich vielleicht befürchtet, dürfen die staatliche Unterstützung behalten.
In den Monaten April und Mai ist nicht davon auszugehen, dass sich die Lage für viele bereits wieder so stark gebessert habe, erklärt Brigitte Meyer. Die Unterstützung des Bundes hingegen erstrecke sich über ein halbes Jahr. Da sei durchaus möglich, dass sich die wirtschaftliche Situation für viele Selbstständige wieder stabilisiert hat. Die zeitliche Begrenzung lässt hingegen bereits abschätzen, wie teuer die Massnahme war: rund 4,5 Millionen Franken, auch wenn noch nicht alle Beiträge ausbezahlt sind. Insgesamt dürfte es sich um einen kleinen Teil der kantonalen Corona-Kosten handeln.