Wo darf ich hin, wo stelle ich mein Auto ab und wieso kostet das plötzlich so viel Geld? Ab dem 5.Januar 2015 müssen sich die Innerstadtbewohner und -befahrer an einige neue Regeln gewöhnen.
Montag bis Samstag von 5 Uhr bis 11 Uhr. Sowohl Gewerbetreibende, wie auch Anwohner dürfen zu diesen Zeiten in die sonst autofreie Innenstadt fahren - und zwar ohne Bewilligung.
Bewilligungsfreie Zufahrt
Zufahrt mit Bewilligung
Zufahrt mit Berechtigung (gilt für Anwohner)
Diese Bewilligungen und Berechtigungen gelten für den Güterumschlag, für behinderte Menschen, für diverse Aufträge und die Zufahrt zu privaten Parkplätzen.
Eine gebührenpflichtige Dauerbewilligung (100 Franken) können Unternehmen für regelmässige Lieferung verderblicher Waren wie etwa Blumen erhalten. Auch Marktfahrer bekommen eine solche Bewilligung.
Eine kostenlose Dauerbewilligung hingegen erhalten nur private Organisationen, die im Gesundheitswesen mit regelmässigen Aufträgen in der Kernzone tätig sind. Dasselbe gilt für gehbehinderte Menschen.
Die meisten sind gebührenpflichtig (20 Franken). Sie betreffen Menschen, die nur ausserhalb der Güterumschlagszeiten Dinge erledigen können. Auch Handwerker müssen solche beantragen.
Auch in Notfällen gilt: man braucht eine Kurzbewilligung. Eine solche kann allerdings kurzfristig telefonisch erteilt werden (Tel.: 061 267 76 00).
Diese Frage ist rasch beantwortet: nirgends. Die Kernzone wird autofrei, ergo stehen dort auch keine Parkplätze zur Verfügung. Ausgenommen sind die 26 Parkplätze für Behinderte.