Basel
ACS will «Fall Sevogelstrasse» vor Bundesgericht ziehen

Einstimmig hat der Vorstand des ACS beider Basel beschlossen, weiter gegen die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen zu kämpfen und den «Fall Sevogelstrasse» vor Bundesgericht zu ziehen.

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«Fall Sevogelstrasse» kommt vors Bundesgericht.

«Fall Sevogelstrasse» kommt vors Bundesgericht.

Kenneth Nars

Diese sei eine wichtige Durchgangsstrasse, die zu den «kritischen Verkehrswegen und Ausnahmetransportrouten des Kantons Basel-Stadt» gehört. Gleichzeitig sei sie die einzig taugliche Strassenverbindung zwischen dem Gebiet St. Alban-Anlage und Breite sowie der St. Jakobs- und Münchensteinerstrasse.

Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen aber wolle der Kanton diese Hauptverkehrsachse mit Tempo 30 verkehrsberuhigen. Mit den geplanten Massnahmen seien die gesetzten Ziele allerdings nicht zu erreichen, kritisiert der Automobilclub.

Er zeigt sich davon überzeugt, dass im Interesse der Sicherheit und der möglichst effizienten Bewältigung des Verkehrs die heute geltende Strassennetzhierarchie aufrechterhalten werden muss. Gleichzeitig verweist er auf die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, wonach das übergeordnete Strassennetz innerorts eine hohe Leistungsfähigkeit aufweisen müsse. Ansonsten verlagere sich Schleichverkehr auf die Quartierstrassen.