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Wer seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnt und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist, soll das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten. Der Grosse Rat hat am Mittwochabend eine entsprechende Motion der SP an die Regierung zur Berichterstattung überwiesen.
In zehn Jahren könnte weniger als die Hälfte der Basler Bevölkerung stimmberechtigt sein. Dies besagt eine Prognose des kantonalen Amts für Statistik. Die Zahl der Stimmberechtigten nimmt seit Jahren stetig ab, doch die Bevölkerung wächst weiter. Diesem Trend wollen CVP und Linke im Grossen Rat entgegenwirken. So standen gleich zwei Vorstösse auf der Traktandenliste. SP-Grossrätin Edibe Gölgeli forderte in ihrer Motion das Stimmrecht für Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht. Die fast 60'000 nicht-stimmberechtigten Personen sollen im Kanton Basel-Stadt mitbestimmen dürfen. Dies fördere «das Zugehörigkeitsgefühl sowie das Bewusstsein für die Pflichten».
Der Grosse Rat stimmt diesem Vorstoss mit 49 zu 45 Stimmen zu. Vier Stimmen gaben am frühen Mittwochabend den Ausschlag. Ohne FDP-Grossrätin Martina Bernasconi und die GLP-Räte Esther Keller und David Wüest-Rudin wäre die Motion abgelehnt worden. Dem knappen Entscheid ging eine lange Diskussion voraus. So äusserte sich SVP-Grossrat Pascal Messerli dezidiert gegen den Vorstoss: «Ich bin erstaunt darüber, dass die Rotgrünen ein Anliegen einreichen, das vor zehn Jahren von der Bevölkerung deutlich abgelehnt wurde.» Er rief die Ratsmitglieder deshalb auf, weiterhin dem Einbürgerungsweg zu vertrauen.
Klar für die Motion sprachen sich das Grüne Bündnis und die SP aus. Basta-Grossrätin Tonja Zürcher sagte: «Es ist an der Zeit, dass unser Kanton diesen Schritt macht.» Basel sei der erste Deutschschweizer Kanton gewesen, der das Frauenstimmrecht eingeführt habe. Nun soll der Kanton erneut eine Vorbildrolle einnehmen.
Auch die CVP-Grossrätinnen Andrea Knellwolf und Beatrice Isler haben einen Anzug zum Stimm- und Wahlrecht für Nicht-Eingebürgerte eingereicht. Dieser Vorstoss wurde jedoch noch heute Abend zurückgezogen. Sie wollten diese Rechte an klare Bedingungen knüpfen. So müssten die Anwärterinnen und Anwärter etwa gut Deutsch sprechen, seit mindestens zehn Jahren legal in der Schweiz und seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt leben.
Die beiden Vorstösse aus der Mitte und von Links sind nicht die ersten Schritte in Richtung eines Ausländerstimmrechts in Basel. Vor zehn Jahren lehnte das Stimmvolk eine entsprechende Initiative mit über 80 Prozent Nein-Stimmenanteil ab. Auch der Gegenvorschlag der Regierung hatte damals keine Chance.