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Mit der Ablehnung der Berner Cannabis-Studie durch den Bund wurde die Durchführung von ähnlichen Forschungsvorhaben in anderen Städten ungewiss. Basel verzichtet nun auf seine Cannabisstudie.
Der Kanton Basel-Stadt verzichtet auf seine Cannabisstudie. Diese hätte untersucht, wie sich der legale Kauf von Cannabis auf das Konsumverhalten ausgewirkt hätte. Angesprochen worden wären Erwachsene, die das Hanfprodukt zur Linderung von subjektiven Beschwerden konsumiert hätten, das in ausgewählten Apotheken zu kaufen gewesen wäre.
Daraus wird zumindest vorerst nichts. Basel-Stadt reicht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit kein Gesuch ein, da der Kanton die «Chance auf eine positive Antwort als gering einschätzt». Hintergrund des Rückzugs ist, dass das Bundesamt vor Monatsfrist das Gesuch der Universität Bern für eine ähnlich gelagerte Versuchsanordnung verworfen hat. Das BAG und mit ihm Gesundheitsminister Alain Berset argumentierten, sie stünden dem Ansinnen positiv gegenüber, das geltende Recht lasse solche Cannabisstudien aber nicht zu.
Basel-Stadt hatte mit anderen Städten umgehend gegen das BAG-Njet protestiert, sich jedoch Bedenkzeit ausbedungen, was dies für die eigene Untersuchung heisst. Der nun kommunizierte Beschluss des Gesundheitsdepartements, das Projekt zu sistieren, erfolgt in Kenntnis, dass die Universität Bern sich gegen den gerichtlichen Weg entschieden hat und keine Beschwerde gegen den BAG-Entscheid einreicht.
Der Berner Medizinprofessor Sven Trelle sagt, er bedaure, dass Basel auf die Eingabe verzichte. Denn für ihn sei völlig offen, ob sich ein Gericht der ablehnenden Haltung des BAG angeschlossen hätte. Eigene Rechtsgutachten zeigten, dass die Studien sehr wohl mit geltendem Recht zu vereinbaren wären. Dass die Uni selbst auf eine Beschwerde verzichte, begründet Trelle mit taktischen Überlegungen: Bis zu einem rechtsgültigen Entscheid würden zwei bis drei Jahre verstreichen. Doch wenn die Politiker ihre Ankündigung wahr machten und einen neuen «Experimentierartikel» schaffen, so könne bereits in 18 Monaten die Rechtsgrundlage geschaffen sein, um die Cannabisstudie zu starten.
Auf den Gesetzesartikel baut auch Basel-Stadt. Eveline Bohnenblust, Leiterin der Abteilung Sucht, sagt: «Wir wünschen uns, dass er schnell kommt». Dann werde die Studie wieder an die Hand genommen.