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Steuererklärungen enthielten in diesem Jahr nicht in allen Fällen eine Antwortkarte. Das sorgte für eine Interpellation, die heute beantwortet wurde.
Wer seine Steuererklärung mit BalTax ausfüllt, muss die Fristverlängerung für die Abgabe neu online beantragen. Aus ökologischen Gründen erhalten nur Personen, welche die Steuererklärung im Vorjahr auf Papier ausgefüllt haben, im Jahr 2021 wie gehabt eine Rückantwortkarte.
Dies störte GAB-Grossrat Oliver Bolliger. Das unkommentierte Weglassen betrifft in seinen Augen viele Steuerpflichtige. Besonders ältere Menschen oder Personen mit schlechten Deutschkenntnissen seien tangiert. Deswegen reichte Bolliger eine Interpellation ein. Diese wurde an der gestrigen Grossratssitzung beantwortet.
Regierungsrätin Tanja Soland (SP) hielt fest, dass die Fristerstreckungen bereits vor dieser Änderung grösstenteils online oder per Telefon und nicht via Karte beantragt worden waren. Insgesamt sei 2021 bisher in 14,8 Prozent der Fälle eine Fristverlängerung beantragt worden. Davon wurden 10,2 Prozent per Rückantwortkarte beantragt.
Bolliger wollte zudem wissen, ob bis Ende September ausnahmsweise keine Mahngebühren erhoben werden. Laut Tanja Soland sind allerdings keine Änderungen geplant, es gelten nach wie vor die bestehenden Regelungen. Man werde aber vor dem nächstjährigen Versand prüfen, ob die Karte nicht doch wieder in allen Fällen beigelegt werden soll. Gleichzeitig arbeite man mit sozialen Organisationen Basels zusammen, um sicherzustellen, dass die Änderungen bei allen ankommen.
Bolliger sagte dazu: «Ich bin froh, dass der Regierung bewusst ist, dass eine solche Praxisänderung nicht unproblematisch ist und besser kommuniziert werden muss.»