Befristete Corona-Massnahme
Basel-Stadt lässt elektrische Heizpilze für Gastrobetriebe zu

Die Basler Regierung lässt als befristete Massnahme für Gastro- und Eventbetriebe den Einsatz von elektrischen Heizstrahlern zu. Eine entsprechende Bestimmung ist in die Verordnung zum Energiegesetz aufgenommen worden.

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Im Kanton Basel-Stadt sollen Heizpilze als befristete Corona-Massnahme erlaubt werden.

Im Kanton Basel-Stadt sollen Heizpilze als befristete Corona-Massnahme erlaubt werden.

Keystone/dpa/Daniel Karmann

Die Sonderbewilligung gilt bis am 30. April 2021, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Mit dieser Massnahme nehme sie ein Anliegen der Branche auf, die aufgrund der coronabedingten Einschränkungen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen habe.

Mit Heizstrahlern können Gastrobetriebe in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ihre Aussenbereiche länger bewirtschaften. Weiterhin nicht zulässig ist der Einsatz von konventionellen Heizpilzen, es sei denn, dass diese mit erneuerbaren Energien betrieben werden.