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Das Basler Appellationsgericht hat den Verleger von «Regio aktuell», Robert Gloor, zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt und seinen Treuhänder Bernhard Madörin zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.
Das Basler Appellationsgericht hat den Verleger Robert Gloor zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt und seinen Treuhänder Bernhard Madörin zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Sie hätten zu Lasten des GTS Verlags, der Herausgeberin der Gratiszeitschrift «Regio aktuell», ungetreue Geschäftsbesorgung sowie weitere Delikte in diesem Zusammenhang begangen. Das Strafmass liegt unwesentlich unter dem Urteil des Strafgerichts. Die Beschuldigten hatten eine Einstellung des Verfahrens gefordert und bereits Berufung beim Bundesgericht angekündigt. Der Urteilsspruch ist nicht rechtskräftig, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Richter Claudius Gelzer nahm sich zweieinhalb Stunden Zeit für die mündliche Urteilsbegründung. Viel hatte sich bei ihm angestaut, dass er im Angesicht der Beschuldigten sagen wollte. Eine Flut von 270 Eingaben waren vor dem Prozess bei Gericht eingereicht worden, alleine sechs Mal starteten die Beklagten den Versuch, ihn als Richter abzusetzen. Ein völlig unverhältnismässiges und aufgeblasenes Verfahren hätten die Beklagten verursacht, sagte Gelzer. Sie hätten den Gerichtsbetrieb enorm belastet und mit dem kurzfristigen Platzen des Prozesses im Frühjahr teilweise stillgelegt.
Gelzer rollte in der Urteilsbegründung die ganze Geschichte nochmals auf: Wie der Minderheitsaktionär Kurt Schudel zu seinen Aktien kam und wie ihn Gloor versuchte, ihn mit allen möglichen tauglichen und untauglichen Tricks wieder aus der Firma zu bugsieren. Welche davon illegal und damit strafbar waren und wie eine Aktion zur nächsten führte. Seinen Treuhänder Bernhard Madörin schilderte Gelzer als engen und langjährigen Berater, der sich selbst nicht bereichert habe, die Transaktionen aber organisiert und umgesetzt, sicher aber davon gewusst habe.
Einige kleinere Delikte sind seit dem Urteil des Strafgerichts vor drei Jahren verjährt, in anderen Nebendelikten kam das Gericht zu einem Freispruch. Es würdigte positiv, dass ein Vergleich mit der Steuerbehörde getroffen wurde und mit dem Minderheitsaktionär eine Lösung gesucht worden war. Dennoch reduzierte die zweite Instanz die Strafe vor allem bei Gloor nur gerade um zwei Monate, bei Madörin immerhin um 60 Tagessätze. Der ursprünglich Dritte im Bunde, der Anwalt Daniel Staehelin, profitiert von der Verjährung und einer Einstellung seines Verfahrens.
Respekt zeigten die Beklagten vor Gericht ebenso wenig wie Einsicht. Statt zu stehen, wie vom Gerichtspräsident gewünscht, setzten sie sich bei der Urteilseröffnung wieder hin. Und kaum hatte der Richter geschlossen, gab Madörin den Medien zu Protokoll, weshalb das ganze Verfahren nichtig sei und vom Bundesgericht ohnehin zur Neubeurteilung wieder zum Strafgericht zurückgeschickt werden müsse.