Die Basler Polizei startet auf Facebook eine Umfrage zu Littering. Was sie nicht weiss: Die ehrlichen Antworten der Teilnehmenden werden dabei öffentlich dargestellt.
Patrick D., Eddy A. und Rahel V. (Namen der Redaktion bekannt) haben schon einmal Abfall auf den Boden geworfen. So steht es auf ihren Facebook-Profilen. Die Jugendlichen haben auf dem Online-Portal an einer Umfrage der Basler Präventionspolizei zum Thema Littering teilgenommen. Dass ihre Antworten veröffentlicht werden, haben sie nicht gewusst, wie einer der Jugendlichen gegenüber der Gratis-Zeitung «20 Minuten» sagt.
Polizei verspricht Hilfe
Ausgerechnet die Präventionspolizei outet also online junge Litterer – wo doch genau sie die Jugendlichen mahnt, eben nicht alles auf Facebook zu teilen. Erst vor wenigen Tagen postete sie einen Link zu einem Artikel über private Fotos und Videos, die online auch vom Lehrmeister oder den Eltern gesehen werden können.
Auch die Präventionspolizei habe nicht gewusst, dass die Umfrage-Antworten öffentlich erscheinen würden, sagt Polizeisprecher Klaus Mannhart: «Leider wurde beim Erstellen der Umfrage übersehen, dass die Antworten der Teilnehmer auch auf deren Profil erscheinen.» Die Polizei gesteht den Fehler ein und verspricht, «bei allfälligen Problemen, die die Teilnehmer bekommen, zu helfen», wie Mannhart sagt.
Ernsthafte Konsequenzen für die Jugendlichen befürchtet er allerdings nicht. Jeder mache Fehler und die Jugendlichen, die an der Umfrage teilgenommen hätten, würden über ihre Fehler nachdenken. Das würden wohl auch beispielsweise Lehrmeister einsehen, die auf Facebook auf die Antworten stossen, glaubt Mannhart.
Antworten werden gelöscht?
Trotzdem prüfe die Präventionspolizei nun, wie die Antworten wieder von den Profilen der Jugendlichen gelöscht werden könnten, sagt Mannhart. Die Präventionspolizei soll auch in Zukunft einen guten Draht zu den Jugendlichen pflegen – gerade auf Facebook. «Facebook ist ein gutes Mittel, mit dem Jugendliche niederschwellig Kontakt zur Polizei aufnehmen können», sagt Mannhart.