Fussball-Krawalle
Basler SVP-Grossrat fordert kürzere Untersuchungshaft

Die Basler U-Haft wird als Beugehaft kritisiert. Nicht nur Experten monieren die langen Strafen, auch bürgerliche Politiker äussern sich kritisch gegenüber der Basler Justiz.

Benjamin Rosch
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Zu schnell rein, zu lange drin: Experten kritisieren den Umgang mit der U-Haft.

Zu schnell rein, zu lange drin: Experten kritisieren den Umgang mit der U-Haft.

Martin Töngi

Ausgerechnet aus der SVP kommt Kritik am Umgang mit der Untersuchungshaft im Zusammenhang mit den Fussball-Krawallen vom 10. April. Wenige Tage nach den Ausschreitungen hatte der Basler SVP-Vizepräsident Eduard Rutschmann noch eine härtere Gangart gefordert: Wer bei Krawallen festgenommen werde, solle länger in U-Haft kommen, als Teil der Bestrafung.

Dem widerspricht nun Grossrats- und Parteikollege Heinrich Ueberwasser. «Die Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte von Personen, für welche die Unschuldsvermutung gilt.» Dass die mutmasslichen Täter teils wochenlang in U-Haft sassen, hält er für überprüfungswürdig. «Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Kollusionsgefahr bei der vorliegenden Krawall-Attacke auf die Polizei mit identifizierter Täterschaft gegeben ist.» Er fordert nun im Gegenzug, dass die Haftdauer stärker überprüft wird. Damit schlägt sich der Strafverteidiger und Spielerberater auf die Seite der Experten, welche in der bz die Basler Justiz als zu unkritisch gegenüber der Staatsanwaltschaft betitelt hatten. Insbesondere die Untersuchungshaft würde vorschnell und für eine viel zu lange Dauer angeordnet.

Aus Kreisen der Strafverteidiger ist zu vernehmen, dass dies in erster Linie an der personellen Zusammensetzung des Gerichts liege. Aktuell sind die beiden Strafgerichtspräsidenten Liselotte Henz (FDP) und Marc Oser (SVP) für Zwangsmassnahmen zuständig. Ihnen wird vorgeworfen, zu streng zu sein. Die Vorsitzende Präsidentin des Strafgerichts, Felicitas Lenzinger (SP) sagt dazu: «Man kann nie ganz ausschliessen, dass die politische Gesinnung Einfluss auf die Rechtsprechung hat.» Die Gefahr sei bei politischen Delikten wohl höher, «das ist hier weniger der Fall».

Aber wer kontrolliert die Richter? Auf den Einzelfall bezogen gilt der Instanzenweg: Den Verwaltungsgerichten wie hier das Strafgericht steht das Appellationsgericht vor, diesem wiederum das Bundesgericht. Auf der personellen Ebene ist der Entscheidungsträger das Volk — zumindest in der Theorie. Wahlen im eigentlichen Sinne gibt es kaum, da sich oft nur so viele Richter bewerben, wie gerade Stellen frei werden.

Es sind also die Parteien, welche die Richter nominieren. So beispielsweise auch im kommenden Juli: Henz verlässt das Strafgericht und zieht zusammen mit André Equey (LDP) ans Appellgericht weiter. Für sie rücken aus den beiden Parteien Roland Strauss (LDP) und Sarah Cruz (FDP) nach, wie aus einem Regierungsratsbeschluss vom März hervorgeht. Weil sich niemand sonst bewirbt, geht diese Wahl still am Volk vorbei.

Wenig Aufsicht durch Parlament

Doch nicht nur das Volk kümmert sich wenig um die dritte Gewalt: Auch das Parlament wahrt eine gewisse Distanz zur Judikative. Das hat verschiedene Gründe. «Zum einen sind wir aufgrund der Verfassung im Handlungsspielraum eingeschränkt», erklärt Tobit Schäfer, SP-Grossrat und Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Zum anderen sei das Parlament mehr mit der Exekutive, also mit der Regierung beschäftigt: «Hier wird über persönliche Vorstösse mehr Einfluss genommen», sagt Schäfer. Der Regierungsrat hält auf der anderen Seite eine Aufsicht über die Staatsanwaltschaft inne. Allerdings ist diese logischerweise nicht direkt einem Departement unterstellt. Unlängst wurde aber Regierungsrat Baschi Dürr von Anwälten für seine politische Einflussnahme in die Stawa angegriffen — was er jüngst mit einem Seitenhieb in seiner Rede vor der Advokatenkammer quittierte. Auch er sagt: «Die Gerichte werden zunehmend entpolitisiert, eine öffentliche Diskussion findet wenig statt — was ich bedaure.»

Reorganisation der Gerichte

Bald wird sich zumindest die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ändern. Anfang Juli tritt die Reorganisation der Basler Gerichte in Kraft. Neu gibt es dann eine fünfköpfige Kommission, die der Staatsanwaltschaft genauer auf die Finger schaut — wenngleich auch nicht in Einzelfällen, sondern eher strukturell. In dieser Kommission dürfen keine Anwälte und keine Gross- oder Regierungsräte Einsitz nehmen. Sie wird demnächst vom Gesamtregierungsrat gewählt.