Gleichstellung
Basler Traditionalisten atmen auf: Zünfte müssen keine Frauen aufnehmen

Die Basler Bürgergemeinde hat keine verfassungsmässige Grundlage, den Frauen Zulass zu gewähren.

Leif Simonsen
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Zünfte müssen auch in Zukunft keine Frauen aufnehmen (Symbolbild).

Zünfte müssen auch in Zukunft keine Frauen aufnehmen (Symbolbild).

Kenneth Nars

Basler Traditionalisten atmen auf: Die Zünfte müssen auch in Zukunft keine Frauen aufnehmen. Die Basler Bürgergemeinde ist zum Schluss gekommen, dass «kein verfassungsrechtlicher Grund vorliegt, die Zünfte dazu zu zwingen, Frauen aufzunehmen».

Die Forderung war seitens der SP gestellt worden. Die Zünfte, die Drei Ehrengesellschaften Kleinbasels, die Vorstadtgesellschaften Grossbasels und die Bürgerkorporation Kleinhüningen sollten die Zunft- und Vorstadtordnungen so anpassen, dass künftig auch Frauen dabei sein dürfen. Im Vorstoss verlangte SP-Bürgergemeinderat Jan Goepfert vom Bürgerrat zu prüfen, inwiefern die Gleichstellung von Frau und Mann verwirklicht werden könne. «Zünfte sind ein wichtiges Netzwerk», erklärte SP-Grossrätin Sarah Wyss daraufhin gegenüber der bz. «Es kann nicht angehen, dass Frauen davon ausgeschlossen sind.» Die SP begründete ihr Anliegen damit, dass die Organisationen Korporationen öffentlichen Rechts und der Bürgergemeinde Basels unterstellt seien. Die Bürgergemeinde sei an die Kantonsverfassung gebunden, in der wiederum die Gleichstellung der Geschlechter verankert sei.

Heutiges Gesetz genügt

Die Bürgergemeinde sieht ihren Auftrag nun nicht, die Gleichstellung in den Zünften zu garantieren. In der Antwort auf den Vorstoss schreibt sie: «Zu klären ist die Frage nach der Geltung der Grundrechte.» Diese hänge davon ab, ob der Aufgabenträger eine staatliche Funktion wahrnehme. Diese Frage müsse negativ beantwortet werden. Die Bürgergemeinde stützt sich dabei auf eine Dissertation aus dem Jahr 1999, in der auch nach neuer Bundesverfassung kein verfassungsrechtlicher Grund vorliege, Zünfte dazu zu zwingen, Frauen aufzunehmen. Denn: Die Zünfte nähmen keine staatlichen Aufgaben wahr.

Bereits 1992 war ein entsprechender Vorstoss eingereicht worden. Die Basler Regierung stellte sich auf den Standpunkt, Zünfte hätten seit dem Vormundschaftsgesetz 1880 den «letzten Rest ihrer staatlichen Funktion» verloren. Genügen würde aus der Sicht des Bürgergemeinderats die heutige Möglichkeit, wonach Zünfte und Vorstadtgesellschaften die Aufnahme von Frauen beschliessen können – sofern die Männer das wollen.

Hitzige Debatte

Der Linken stösst der Entscheid sauer auf. «Ich halte das für eine verpasste Chance des Bürgerrates», sagt SP-Grossrätin Wyss, die heute nicht mehr im Bürgergemeinderat sitzt. Die Bürgerlichen dürfen indes aufatmen. Die Debatte über die Aufnahme von Frauen in Zünften war bereits im Herbst hitzig geführt worden. Zunftmeister Raoul Furlano (LDP) etwa, selbst Meister der Zunft zum Goldenen Stern, hielt vom Vorstoss nichts. Es sei sehr «unachtsam gegenüber einer alten Basler Tradition», den Zünften einen Aufnahmezwang von Frauen aufzudrücken.