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Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, verbieten die beiden Basel per sofort erneut Grossveranstaltungen. Grund dafür sind die steigenden Fallzahlen.
Wie der Kanton Basel-Stadt am Mittwoch mitteilt, sind Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen ab sofort nicht mehr erlaubt. Ziel sei es, dass die Corona-Fallzahlen somit gesenkt werden können.
Mit dem Ansteigen der Fallzahlen erhöhe sich das Risiko eines Superspreader-Anlasses mit weitreichenden Folgen. Es gelte nun, bestehende Interventionssysteme wie das Contact Tracing und die Gesundheitsversorgung, insbesondere in den Spitälern, zu schützen.
Grossveranstaltungen seien mit den Vorgaben des Bundesrates von Sonntag, 18. Oktober 2020, Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 15 Personen zu verbieten, kaum mehr vereinbar. Die Schutzkonzepte der Grossveranstaltungen seien zwar wirksam. Kritisch sei hingegen, was vor und nach den Spielen ausserhalb der Stadien oder Veranstaltungslokale passiere.
Das Gesundheitsdepartement wird nach eigenen Angaben bis Ende Jahr keine neuen Bewilligungen für Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen mehr ausstellen. In diesem Punkt zieht auch das Baselbiet mit. Grundsätzlich gilt: Es werden im Kanton Baselland keine Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bewilligt, welche in der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2020 stattfinden, so der Kanton. Bereits erteilte Bewilligungen für Grossveranstaltungen im genannten Zeitraum werden widerrufen, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch.
Die Regierungen der Basel-Stadt, Baselland, Solothurn und Bern haben sich besprochen und versucht, ähnliche Massnahmen zu ergreifen.
Neben den Massnahmen gab die Baselbieter Regierung ausserdem bekannt, dass der Kantonale Krisenstab wieder reaktiviert worden ist. Die Massnahmen treten am Donnerstag, 22. Oktober in Kraft.
Solothurn hat die Massnahmen in einer Notverordnung festgehalten, die am 22. Oktober in Kraft tritt und bis am 31. Januar 2021 gilt.
Wie der Kanton Aargau am Mittwoch entschied, darf der FC Aarau Spiele mit über 1000 Zuschauern durchführen. Das dahingehende Gesuch des Fussballclubs hat der Kantonsärztliche Dienst bewilligt. Für die Veranstaltungen gelten strenge Auflagen. Bei veränderter Lage könne die Bewilligung zudem jederzeit widerrufen werden.
Update folgt