Hafenbrand
Brand im Basler Hafen: Das sind die offenen Fragen

Am Freitag war halb Basel in eine dunkle, stinkende Brandwolke gehüllt. Die Eisenbahnschwellen, die brannten, waren korrekt gelagert. Die Polizei hielt es nicht für notwendig, den Sirenenalarm auszulösen.

Michel Ecklin
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Bilder vom Brand am Rheinhafen.
22 Bilder
Ein Feuerlöschboot im Einsatz.
Luftaufnahme des Brandes.
Der Brand von ganz nah.
Brand am Rheinhafen
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... Im Hafen brennt ein Depot mit Holz und anderen Recycling Stoffen.
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Die Rauchsäule war über die ganze Region zu sehen.
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Selbst von der Chrischona aus war die Rauchsäule zu sehen.
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Bilder vom Brand am Rheinhafen.

Martin Toengi

1. Wieso lagerten auf einem Areal der Firma Rhenus im Hafen die alten Eisenbahnschwellen, die am Freitag kurz nach 14 Uhr in Brand gerieten?

Die Schwellen werden in Kraftwerken im Ausland zur Energiegewinnung verwendet und im Hafen zwischengelagert.

2. Weshalb brannten die Schwellen so gut und rauchreich?

Weil sie in Teeröl, auch Carbolineum genannt, getränkt worden waren. Dieses Substanzgemisch macht Holz fast unverrottbar. Weil es krebserregend ist, ist es heute in der Schweiz weitgehend verboten. Laut Rhenus war der Teerölanteil in den verbrannten Schwellen tief, weil sie alt waren.

3. Wem gehör(t)en die Schwellen?

Das will die Firma Rhenus nicht sagen. Es ist aber naheliegend, dass sie von einem Bahnunternehmen stammen. Die SBB verbauten bis 1998 in Carbolineum-getränkte Bahnschwellen.

4. Waren die Schwellen ordnungsgemäss gelagert?

Rhenus hatte für das Lagern eine Bewilligung mit Auflagen, die erfüllt waren. Es gab eine von Arbeitsinspektorat und Suva abgenommene Gefahrenanalyse. Die Schwellen wurden wegen Staub und Geruch leicht bewässert, in Absprache mit dem Lufthygieneamt. Um den Lagerplatz sind drei Meter hohe Betonwände. Dass jemand auf das Gelände gelangte und das Holz anzündete, ist aber nicht auszuschliessen.

5. Wie gefährlich ist es, Teeröl zu verbrennen?

Das Kantonslabor Aargau schreibt: «Das Verbrennen von teerölimprägnierten Bahnschwellen in Holzöfen, Cheminées oder im Freien ist verboten! Bei der Verbrennung von Bahnschwellen können hochgiftige Stoffe mit dem Rauchgas und über die Asche in die Umwelt gelangen.» Ähnlich äussern sich Behörden im In- und Ausland. Bahnschwellen muss man in Müllöfen unter bestimmten Bedingungen entsorgen.

6. Etwa zwei Stunden nach Brandbeginn erhob ein Messwagen, woraus der schwarze Rauch bestand – mit welchen Erkenntnissen?

Festgestellt wurden Kohlenmonoxid- und Stickoxide, die laut Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) unter dem maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen lagen. Die Messtrupps wären in der Lage gewesen, akut toxische, leichtflüchtige Schadstoffe zu messen.

7. Warum wurde bereits vor den Messungen die Bevölkerung über Lautsprecher alarmiert?

Nach ungefähr einer halben Stunde zog der Rauch nicht mehr gerade nach oben, sondern breitete sich aus, mit entsprechenden Gerüchen. Die Kantonspolizei rief deshalb per Lautsprecher die Quartierbevölkerung auf, Fenster und Türen zu schliessen. Das tut sie bei starker Rauchentwicklung standardmässig. Die Ergebnisse der Messungen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

8. Hätte man nicht Sirenenalarm auslösen sollen?

Aufgrund einer ersten Lagebeurteilung nach 15 Uhr hielten das die Polizei und die Feuerwehr nicht für nötig. Da waren die Ergebnisse der Schadstoffmessungen noch nicht bekannt.

9. Warum waren trotz des Lautsprecheralarms während des ganzen Brandes Menschen draussen?

Die Polizei verbreitete eine «freiwillig einzuhaltende Verhaltensempfehlung».

10. Hätte man nicht die Krisenorganisation einberufen sollen?

Das hielten die Einsatzkräfte nach einer ersten Beurteilung, die im Verlauf des Brandes immer wieder neu vorgenommen wurde, nicht für notwendig.

11. Warum kam die erste Medienmitteilung erst um 17 Uhr 26?

Das JSD erklärt, dass die Information der potenziell gefährdeten Bevölkerung in solchen Fällen direkt geschehe, nicht über die Medien. Diese habe man zudem vor Ort informiert.

12. Weiss man, warum der Brand ausbrach?

Nein. Die Staatsanwaltschaft klärt weiterhin ab, ob Fahrlässigkeit oder Brandstiftung vorliegt.

13. Wurden Flora und Fauna im Rhein geschädigt?

Das klärt das JSD derzeit ab. Die Feuerwehren verwendeten Löschwasser mit einem geringen Anteil von Schaum, der ins Wasser geriet.