Am Freitag war halb Basel in eine dunkle, stinkende Brandwolke gehüllt. Die Eisenbahnschwellen, die brannten, waren korrekt gelagert. Die Polizei hielt es nicht für notwendig, den Sirenenalarm auszulösen.
Die Schwellen werden in Kraftwerken im Ausland zur Energiegewinnung verwendet und im Hafen zwischengelagert.
Weil sie in Teeröl, auch Carbolineum genannt, getränkt worden waren. Dieses Substanzgemisch macht Holz fast unverrottbar. Weil es krebserregend ist, ist es heute in der Schweiz weitgehend verboten. Laut Rhenus war der Teerölanteil in den verbrannten Schwellen tief, weil sie alt waren.
Das will die Firma Rhenus nicht sagen. Es ist aber naheliegend, dass sie von einem Bahnunternehmen stammen. Die SBB verbauten bis 1998 in Carbolineum-getränkte Bahnschwellen.
Rhenus hatte für das Lagern eine Bewilligung mit Auflagen, die erfüllt waren. Es gab eine von Arbeitsinspektorat und Suva abgenommene Gefahrenanalyse. Die Schwellen wurden wegen Staub und Geruch leicht bewässert, in Absprache mit dem Lufthygieneamt. Um den Lagerplatz sind drei Meter hohe Betonwände. Dass jemand auf das Gelände gelangte und das Holz anzündete, ist aber nicht auszuschliessen.
Das Kantonslabor Aargau schreibt: «Das Verbrennen von teerölimprägnierten Bahnschwellen in Holzöfen, Cheminées oder im Freien ist verboten! Bei der Verbrennung von Bahnschwellen können hochgiftige Stoffe mit dem Rauchgas und über die Asche in die Umwelt gelangen.» Ähnlich äussern sich Behörden im In- und Ausland. Bahnschwellen muss man in Müllöfen unter bestimmten Bedingungen entsorgen.
Festgestellt wurden Kohlenmonoxid- und Stickoxide, die laut Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) unter dem maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen lagen. Die Messtrupps wären in der Lage gewesen, akut toxische, leichtflüchtige Schadstoffe zu messen.
Nach ungefähr einer halben Stunde zog der Rauch nicht mehr gerade nach oben, sondern breitete sich aus, mit entsprechenden Gerüchen. Die Kantonspolizei rief deshalb per Lautsprecher die Quartierbevölkerung auf, Fenster und Türen zu schliessen. Das tut sie bei starker Rauchentwicklung standardmässig. Die Ergebnisse der Messungen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Aufgrund einer ersten Lagebeurteilung nach 15 Uhr hielten das die Polizei und die Feuerwehr nicht für nötig. Da waren die Ergebnisse der Schadstoffmessungen noch nicht bekannt.
Die Polizei verbreitete eine «freiwillig einzuhaltende Verhaltensempfehlung».
Das hielten die Einsatzkräfte nach einer ersten Beurteilung, die im Verlauf des Brandes immer wieder neu vorgenommen wurde, nicht für notwendig.
Das JSD erklärt, dass die Information der potenziell gefährdeten Bevölkerung in solchen Fällen direkt geschehe, nicht über die Medien. Diese habe man zudem vor Ort informiert.
Nein. Die Staatsanwaltschaft klärt weiterhin ab, ob Fahrlässigkeit oder Brandstiftung vorliegt.
Das klärt das JSD derzeit ab. Die Feuerwehren verwendeten Löschwasser mit einem geringen Anteil von Schaum, der ins Wasser geriet.