Tierrechte
Bundesgericht entscheidet: Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» ist zulässig

Am Mittwochvormittag hat das Schweizerische Bundesgericht die 2016 in Basel-Stadt lancierte Initiative «Grundrechte für Primaten» für rechtlich zulässig befunden.

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Das Bundesgericht hat die baselstädtische Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» für gültig erklärt. Diese fordert in der Verfassung festgeschriebene Rechte für "nichtmenschliche Primaten» wie den Gorilla auf dem Bild. (Symbolbild)

Das Bundesgericht hat die baselstädtische Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» für gültig erklärt. Diese fordert in der Verfassung festgeschriebene Rechte für "nichtmenschliche Primaten» wie den Gorilla auf dem Bild. (Symbolbild)

KEYSTONE/AP/MARCIO JOSE SANCHEZ

In einer Medienmitteilung zeigt sich Sentience Politics erleichtert über diesen Entscheid: «Wir sind dankbar für diesen Entscheid des Bundesgerichts», sagt Meret Schneider, Co-Geschäftsleiterin von Sentience Politics, Grüne Nationalrätin und Mitinitiantin des Anliegens.

«Primaten sind erwiesenermassen hochintelligent, leidens- und empathiefähig. Diese Komplexität macht das Leid umso schlimmer, das ihnen beispielsweise in Tierversuchen widerfährt. Es wird Zeit, dass sie Grundrechte erhalten», so Schneider weiter.

Die Entscheidung des Bundesgerichts ist mit viel Spannung erwartet worden, da die Basler Regierung und das Parlament die Initiative 2018 für ungültig erklärt hatten. Die Begründung damals: Kantonale Verfassungsgarantien sollen nicht auf Tiere ausgedehnt werden dürfen. Die Initianten hatten daraufhin Beschwerde eingereicht, woraufhin der Fall ans Basler Appellationsgericht ging. Nach einem Erfolg der Initianten, wurde der Fall dann ans Bundesgericht weitergezogen, welches am Mittwoch zugunsten der Initianten entschieden hat.