Startseite
Basel
Basel Stadt
Basler Wettsteinbewohner wehren sich gegen Mobilfunkantenne auf der Notschlafstelle – mit prominenter Hilfe.
Die Swisscom plant, eine Mobilfunkantenne auf der Notschlafstelle in der Alemannengasse zu errichten. Dagegen wehren sich Anwohner. Nachdem ihr Rekurs gegen die Antenne von der Basler Baurekurskommission abgeschmettert worden ist, ziehen sie nun ans Appellationsgericht weiter. Unter den Rekurrenten ist auch ein Prominenter: Der Basler LDP-Nationalrat Christoph Eymann. Er beruft sich auf einen Beschluss des Regierungsrats, in welchem festgehalten ist, dass auf Kindergärten, Schulhäusern und Spitälern keine neuen Sendeantennen mehr bewilligt werden.
Und dass bei den von Immobilien Basel-Stadt verwalteten Wohnliegenschaften keine neuen Mietverträge für Mobilfunkantennen mehr abgeschlossen werden. «Da finde ich es schon etwas zynisch, dass gerade auf der Notschlafstelle eine Mobilfunkantenne errichtet werden soll», findet Eymann. «In den Notschlafstellen wohnen die Menschen ja auch oft über eine längere Zeit», meint der alt Regierungsrat. Eymann sieht sich als Unterstützer der vielen Anwohner, die sich bei ihm gemeldet hätten.
Im Kampf gegen die Antenne werden die Bewohner indes von verschiedenen Motiven getrieben. Einige ärgern sich darüber, dass der 6,7 Meter hohe Mast das Stadtbild verschandle – und sich der fragliche Ort schliesslich in der Schonzone befinde. Andere zweifeln an der Zonenkonformität. Eymann erinnert sich daran, wie pingelig die Behörden beim Haus seiner Eltern waren, das in unmittelbarer Nähe liegt. «Sie wollten das Dach ein wenig anheben, um es energetisch zu sanieren. Das wurde ihnen aber weitgehend verwehrt», sagt er. «Da erscheint mir nicht verhältnismässig, dass nebenan eine riesige Antenne auf einem Dach installiert werden kann.»
Vor allem herrschen aber gesundheitliche Bedenken. Angst, dass die Notschlafstellenbewohner, also die Schwächsten, betroffen sein könnten. Aber auch die Furcht, selbst darunter leiden zu müssen. Beatrice Eggmann, welche die Liegenschaft neben der Notschlafstelle besitzt, hat sich zur Strahlenbelastung kundig gemacht. Die Swisscom habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Grenzwert eingehalten werde. Eggmann verweist aber auf die Ungenauigkeit der Messungen, die «bis zu 45 Prozent» betragen könne. «Kommt dazu», sagt sie, «dass sich auf dem Wettsteinplatz eine weitere Mobilfunkantenne befindet. Das ist nahe genug, dass es eine Doppelbelastung geben kann», meint sie.
Nicht restlos geklärt ist, welches Krebsrisiko von Mobilfunkantennen ausgeht. Je nach Quelle haben Mobilfunkantennen gar keinen oder schwerwiegenden Einfluss auf die Gesundheit. Die unabhängige Internationale Krebsagentur IARC kommt zu einem vagen Schluss. Handystrahlung sei «möglicherweise» krebserregend. Die Swisscom wiederum stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gefährdung von Mobilfunknetzen ausgehe.
Fürs Erste hat die Argumentation der Swisscom überzeugt. Nach den Einsprüchen ging die Baurekurskommission im Mai des vergangenen Jahres nicht auf die denkmalschützerischen Bedenken ein; die Antenne sei zurückversetzt, deswegen störe sie nicht. Zudem habe sich das Bundesgericht mehrfach dahingehend geäussert, dass eine allfällige Überschreitung der Strahlengrenzwerte vom Bundesamt für Umwelt registriert würde. Diesen Entscheid lassen Christoph Eymann und seine Nachbarn im Wettsteinquartier nicht auf sich sitzen. Sie ziehen vors Appellationsgericht: Am 14.Oktober wird der Fall verhandelt. Eggmann gibt sich siegessicher: «Ich bin überzeugt, dass sich der Kanton an das Reglement des Regierungsrates, welches ein Verbot von Mobilfunkantennen auf Wohnliegenschaften im Finanzvermögen beinhaltet, halten muss.»