Joggelihalle
Christoph Eymann: «Wir wollten ursprünglich keine Anstellung für Kastl»

Die Doppelfunktion von Thomas Kastl als Verwalter der St. Jakobshalle und Vermarkter derselben sei gewollt. Das sagt der Basler Regierungsrat Christoph Eymann. Er begründet diese Konstellation damit, dass Kastl ansonsten gegenüber Kantonsangestellten praktisch keine Weisungsbefugnis besessen hätte.

Samuel Hufschmid
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Erziehungsdirektor Christoph Eymann nimmt seinen Angestellten aus der Schusslinie: Thomas Kastls Doppelrolle sei vom Grossen Rat gefordert worden.

Erziehungsdirektor Christoph Eymann nimmt seinen Angestellten aus der Schusslinie: Thomas Kastls Doppelrolle sei vom Grossen Rat gefordert worden.

Roland Schmid

Herr Eymann, wieso bieten Sie ihrem Angestellten Thomas Kastl die Möglichkeit, mit seiner eigenen Firma an der Vermarktung der Joggelihalle mitzuverdienen?

Christoph Eymann: Ursprünglich hat Herr Kastl die Halle ausschliesslich im Mandatsverhältnis vermarktet, war also nicht auch noch Staatsangestellter. Dann hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats gefordert, dass er zusätzlich noch ein Anstellungsverhältnis haben muss. Das kam nicht von uns aus, wir hätten ihn nur im Mandatsverhältnis gewollt. Die Argumente der GPK haben mich dann aber überzeugt.

Inwiefern?

Weil es schwierig ist, wenn jemand von aussen kommt: Dann hat der praktisch keine Weisungsbefugnis gegenüber Staatsangestellten. Das braucht er aber, um seine Funktion in der Joggelihalle auszuführen, denn er muss beispielsweise einem Techniker Anweisungen erteilen können, wo dieser etwas aufhängen muss. Aus diesem Grund haben wir ihm eine 50-Prozent-Anstellung beim Kanton gegeben.

Die Recherchen der bz zeigen, dass die Firma Levent auch Personal vermittelt und dieses auch bei Anlässen in der Joggelihalle zum Einsatz kommt. Sind Sie darüber informiert und kontrollieren Sie diese zusätzlichen Aktivitäten?

Wir sind nicht nur darüber informiert, das war sogar ein ausdrücklicher Wille von uns und ist ganz klar im Vertrag von Herrn Kastl geregelt. Dort heisst es, dass er für die Personalvermittlung nur die Selbstkosten erhält. Wenn er einer Mitarbeiterin 25 Franken gibt, dann erhält er genau 25 Franken plus Sozialleistungen. Er darf damit keinen Gewinn erwirtschaften. Wir vom Kanton wollen nicht stundenweise Personal für Events in der Joggelihalle anstellen, beispielsweise für den Betrieb der Garderobe, weil der Aufwand dafür zu gross wäre.

Wie können Sie garantieren, dass die Levent AG diese Auflagen einhält, nicht nur bei Anlässen vom Kanton, sondern auch gegenüber Dritten?

Das wird von uns kontrolliert. Er muss uns die Abrechnungen bringen, und das wird minuziös unter die Lupe genommen. Die Finanzkontrolle hat auch Einblick in die Buchhaltung. Es ist sogar so, dass wir auch bei Dritten in gewissen Bereichen verlangen, dass sie mit Personal der Levent zusammenarbeiten, beispielsweise an der Garderobe. Das deshalb, weil wir festgestellt haben, dass es bei privaten Dienstleistern zu Problemen kommen kann, für die wir dann wieder geradestehen müssen.

Experten des Verein Public-private-Partnership Schweiz kritisierten gegenüber der bz die Doppelrolle von Herrn Kastl scharf. Sie sagen: Damit ein solches Modell funktioniert, braucht es eine klare Verteilung von Verantwortung und wirtschaftlichem Risiko. Ein privater Betreiber müsste sich demnach auch an den Umbaukosten der Halle beteiligen.

Das tönt alles sehr gut in der Theorie und ich habe nicht einmal etwas dagegen, aber es ist einfach sehr realitätsfremd. Wir hätten keine Firma gefunden, die 120 Millionen in die Hand nimmt, um die Joggelihalle zu sanieren.

Ist Basel zu wenig attraktiv, damit ein privater Betreiber eine solche Halle finanziert?

Ja, Sie finden weder in der Schweiz noch im Ausland einen Betreiber, der eine solche Halle finanziert – weil damit kein Geld verdient werden kann. Alleine die Kosten für den Unterhalt einer solchen Halle können kaum aus dem laufenden Betrieb heraus erwirtschaftet werden. Vor allem dann, wenn der Breitensport noch gefördert werden soll, wenn also der Handballverband für ein Turnier die Halle für 150 Franken erhält. Deshalb ist unser Modell ja gerade so gut: Wir haben es geschafft, für den Staat Mehreinnahmen zu generieren, aber kostendeckend ist die Joggelihalle nicht und wird es nie sein.

Abgesehen vom Anstellungsverhältnis von Herrn Kastl – wie zufrieden sind Sie inhaltlich mit seiner Arbeit? Die Anzahl Events und Konzerte haben im Vergleich zu seinem Vorgänger nicht zugenommen und auch die Qualität der Konzerte wird bemängelt.

Es stimmt, dass sein Vorgänger rein von der Auslastung der Halle und von der Qualität der Bands eine gute Arbeit geleistet hat. Ob das mit seinen guten Kontakten oder mit Spontanbuchungen zusammenhängt, kann ich nichts sagen. Es ist aber so, dass bei einer solchen Zusammenarbeit nicht nur die Resultate zählen, sondern auch andere Faktoren wie die Führung des Personals, und dort lief nicht alles optimal. Bei der Wiederanstellung von Herrn Kastl gab es acht Bewerbungen, und eine externe Kommission kam eindeutig zum Schluss, dass das Angebot der Levent das überzeugendste ist.

Kommen wir noch auf die aktuelle Interpellation von Grossrat Thomas Gander zu sprechen. Er befürchtet eine Monopolstellung von Herrn Kastl, wenn dieser nun auch die Eishalle vermarktet.

Grundsätzlich sagen wir nichts zu laufenden Regierungsgeschäften. Aber ich muss festhalten, dass der Entscheid, in der Eishalle aktuell keine Veranstaltungen zu bewilligen, nicht von Herrn Kastl gekommen ist, sondern von mir. Immobilien Basel-Stadt hat beim Kauf der Eishalle keine Verpflichtungen übernommen, also keine fixen Zusagen für Veranstaltungen. Bevor wir allenfalls neue Veranstaltungen bewilligen, will ich wissen, was die genauen Kosten sind, wenn die Eisfläche abgedeckt oder abgetaut werden muss. Wir haben die Eishalle primär für den Eissport gekauft, auch weil die Eisbahn St. Margarethen vor einer ungewissen Zukunft steht. Deshalb ist das erste Ziel, sicherzustellen, dass wir genügend Eisflächen für den Sport zur Verfügung stellen können.