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Cornelia Kabus weiss, wie viele Menschen von Information ausgeschlossen werden – und wo sich auch der Kanton verbessern kann.
Das Basler Wohnwerk ist das erste seiner Art in der Schweiz. Seit 2014 übersetzen und verfassen geschulte Personen nach den neuesten Erkenntnissen der Forschung barrierefreie Texte und bieten Weiterbildungen zum Thema an. Cornelia Kabus arbeitet im Büro Leichte Sprache. Im Interview erklärt sie, an wen sich die Einfache Sprache richtet – und was sie von der Leichten Sprache unterscheidet.
Frau Kabus, was ist die Einfache Sprache?
Cornelia Kabus: Einfache Sprache ist – wie die Leichte Sprache – eine besser verständliche Textform. Trotz der etwas irreführenden Bezeichnung ist sie keine Sprache. Es geht vielmehr darum, Texte in Standardsprache so umzuformulieren, dass die Informationen leichter verständlich sind.
Was ist denn der Unterschied zwischen Einfacher und Leichter Sprache?
Der Unterschied zu Leichter Sprache besteht vor allem in der Zielgruppe: Die Leichte Sprache richtet sich hauptsächlich an Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Natürlich richtet sich die Leichte Sprache auch noch an viele andere Adressaten, wie etwa Menschen mit Hörbeeinträchtigung oder Menschen mit Lernschwierigkeiten. Doch wenn ein Text von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung verstanden wird, kann man davon ausgehen, dass ihn auch die anderen Leser verstehen. Aus diesem Grund werden Texte in leichter Sprache mit einer sogenannten Prüfgruppe – Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung – auf ihre Verständlichkeit kontrolliert. Für das Schreiben von Texten in Leichter Sprache gibt es bestimmte Regeln. Zum Beispiel werden Fachbegriffe erläutert oder nach Möglichkeit durch bekannte Wörter aus der Alltagssprache ersetzt. Ausserdem sollte ein Text nur aus Hauptsätzen mit einer Informationseinheit bestehen. Jeder Satz beginnt in einer neuen Zeile. Texte in Leichter Sprache sehen deshalb eher wie Listen aus. Und Leichte Sprache ist vor allem für die schriftliche Übermittlung von Informationen gedacht. Leichte Sprache lässt sich auch nicht in den europäischen Referenzrahmen einordnen, weil die Zielgruppe bereits Deutsch als Muttersprache beherrscht. Es braucht jedoch viele Erklärungen, weil man selbst bekannte Konzepte wie beispielsweise das Gesundheitssystem nicht voraussetzen kann. Dies liegt nicht nur daran, dass Menschen der Zielgruppe kognitiv beeinträchtigt sind, sondern auch daran, dass sie vorher selten selbst Verantwortung für ihr Leben übernehmen konnten.
Lässt sich alles in Leichte Sprache übersetzen?
Nein. Für die Leichte Sprache gibt es Grenzen, welche Inhalte sich übermitteln lassen. Dass Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung manche Informationen nicht verstehen können, liegt ja nicht nur daran, dass die Texte zu komplex formuliert sind. Ich kann auch einem kognitiv überdurchschnittlichen Menschen nicht die Relativitätstheorie von Einstein erklären, auch wenn ich noch so einfach formuliere.
Und bei der Einfachen Sprache?
Für die Einfache Sprache gibt es keine spezifischen Regeln, sie bewegt sich im Spektrum zwischen Leichter Sprache und Standardsprache. Je nach Zielgruppe kann ich den angestrebten Schwierigkeitsgrad festlegen und dementsprechend mehr oder weniger Regeln umsetzen. Da das Zielpublikum hauptsächlich sprachliche und nicht so sehr kognitive Hürden beim Verständnis von Texten hat, muss ich auch nicht so viele Konzepte erklären und kann mehr als bekannt voraussetzen.
Warum braucht es diese Sprachen?
Die Schweiz hat sich nicht nur mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, sondern auch durch die Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, allen Menschen Zugang zu Informationen zu gewähren. Dazu gehört, dass Menschen Texte verstehen und sich selbstständig informieren können. Verschiedene Studien haben aufgezeigt, dass ein grosser Teil der Bevölkerung ein geringes Leseverständnis hat. So ergab eine Erhebung in der Schweiz im Jahr 2006, dass 16 Prozent der 16- bis 65-jährigen Bevölkerung in der Lesekompetenz lediglich das tiefste Niveau (Niveau 1 von 5) erreicht. Nahezu 800000 Personen stellte also das Lesen selbst eines sehr einfachen Textes vor unüberwindbare Verständnisprobleme. Und die grossen Studien «leo» (2011) und «PISA» (2013) legen nahe, dass zirka ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung nicht über hinreichende Kompetenzen verfügt, standardsprachliche Texte zu verstehen. Dies liegt auch daran, dass viele Informationen in einer schwer lesbaren Verwaltungssprache verfasst werden. Man denke nur an Texte wie AGB, Datenschutzbestimmungen und so weiter. Die sind praktisch für jeden Menschen schwer zu erfassen.
Was schätzen Sie: Wie würde ein durchschnittlicher Zeitungsartikel abschneiden punkto Leseverständnis?
Das hängt natürlich von der jeweiligen Zeitung und ihrem Zielpublikum ab. Viele der Regeln für leicht verständliche Sprache leiten sich aus Grundsätzen ab, die im Journalismus schon lange bekannt sind. Aber sie werden natürlich nicht immer beherzigt. Dies ist jedoch eher eine Frage der Ausrichtung eines Mediums.
Was hat dies für einen Einfluss, gerade beispielsweise auf Wahlen?
Die Parteien, die eine einfachere Sprache sprechen, werden wohl eher auf Verständnis und Akzeptanz stossen.
Wie beurteilen Sie die Informationen des Kantons – generell und in Bezug auf Wahlen?
Es ist mir bewusst, dass dies kein einfaches Thema ist, denn für die Texte in den Abstimmungsunterlagen gibt es zum Teil Vorgaben, vor allem juristischer Art, die nicht zu Gunsten einer Vereinfachung ignoriert werden können. Aber dann gibt es manches, was Texte unnötig kompliziert macht und das Leseverständnis erschwert. Wie etwa doppelte oder gar dreifache Verneinungen, wenn es zum Beispiel um die Ablehnung von Gegenvorschlägen geht, Schachtelsätze, Einschübe und abstrakter Nominalstil.
Wo könnte der Kanton besser werden?
Eine Information ist hinfällig, wenn sie beim Adressaten nicht ankommt, also nicht verstanden wird. Texte sollten nicht zum Selbstzweck werden. Dafür hilft es, sich bereits beim Verfassen des Textes zu fragen: «Könnten mein Nachbar oder meine Tante verstehen, was ich schreibe?» Wenn eine Fachperson etwas schreibt, fällt die Vorstellung schwer, dass es für eine fachfremde Person mühsam zu lesen sein könnte.
Sie hatten ja auch schon Kontakt mit Kantonsvertretern. Was waren Ihre Erlebnisse diesbezüglich?
Ich habe mehrere Weiterbildungen zum Thema «Bürgernah schreiben» für Kantonsangestellte aus verschiedenen Abteilungen der Kantonsverwaltung durchgeführt. Manche Personen waren anfangs skeptisch. Einer meinte gar, er könne vom Bürger verlangen, dass er die Informationen versteht. Doch dann führte ich eine Übung durch: Jeder Teilnehmer musste einen Text aus dem Abstimmungsbüchlein bearbeiten, allerdings jeweils einen Text, den eine andere Abteilung verfasst hatte. Da kam das grosse Aha-Erlebnis, denn plötzlich merkten die Teilnehmenden, dass sie die Texte selbst nicht verstanden.