Coronavirus
Auch in Basel-Stadt fallen alle behördlichen Massnahmen, gewisse Spitäler halten aber an der Maskenpflicht fest

Per 1. April wird der Bundesrat von der besonderen zur normalen Lage wechseln, wie er heute kommuniziert hat. Der Kanton Basel-Stadt teilt im Anschluss an die Medienkonferenz des Bundes mit, dass auch in Basel die kantonale Verordnung per 1. April aufgehoben wird.

Lea Meister
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Am 1. April fallen nicht nur die Masken, sondern alle verpflichtenden Coronabestimmungen.

Am 1. April fallen nicht nur die Masken, sondern alle verpflichtenden Coronabestimmungen.

Valentin Hehli / MAN

Die derzeit geltende kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung des Coronavirus enthält nicht mehr viele Schutzmassnahmen. Die noch geltenden betreffen Gesundheitsinstitutionen und verfallen ebenfalls am 31. März.

Mehr als zuvor gelte es jetzt, auf Eigenverantwortung zu setzen und freiwillig Masken zu tragen, die Hygiene zu beachten und Abstand zu halten, heisst es in der Mitteilung des Kantons. «Personen sollen weiterhin eine Maske tragen, wenn sie sich damit wohler fühlen und sich schützen wollen, insbesondere in Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, oder im öffentlichen Verkehr.»

Auch in Gesundheitseinrichtungen fällt die Maskenpflicht, regionale Spitäler halten allerdings noch daran fest

Zum Schutz der vulnerablen Personen in Spitälern, Altersheimen und Institutionen der Behindertenhilfe empfiehlt der Regierungsrat, die Maskenpflicht beizubehalten. Da es sich um eine Empfehlung handelt, ist den Institutionen allerdings selbst überlassen, wie sie damit umgehen.

Wie Telebasel vermeldet, werden die meisten regionalen Spitäler vorerst aber an der Maskenpflicht festhalten. «Zum Schutz der Mitarbeitenden und Patienten muss bei uns weiterhin eine Maske getragen werden», sagt Caroline Johnson, Mediensprecherin des Unispitals Basel gegenüber Telebasel.

Auch das Kantonsspital Baselland in Liestal wird die Maskenpflicht beibehalten: «Solange die Ansteckungszahlen so hoch sind, werden wir die Maskenpflicht im Spital beibehalten», sagt Anita Kuoni, Mediensprecherin des Kantonsspitals Liestal, auf Anfrage von Telebasel. Auch das Claraspital schliesst sich der Weiterführung der Maskenpflicht an. Beim UKBB laufen noch Abklärungen, was die allfällige Weiterführung von Massnahmen betrifft.

Isolationspflicht fällt, an Schulen gelten Bedingungen von vor der Pandemie

Mit der besonderen Lage falle auch die Isolationspflicht nach einem positiven Coronatest. Auch hier folgt der Kanton Basel-Stadt dem Bundesrat. Der kantonsärztliche Dienst stehe erkrankten Personen aber auch weiterhin unterstützend zur Verfügung. Auch hier folgt eine Empfehlung: Positiv Getestete sollen sich weiterhin an die geltenden Hygiene- und Schutzempfehlungen halten und Kontakte vermeiden.

Die Anforderungen in den verschiedenen Branchen und Betrieben seien sehr unterschiedlich. «Spezifische Regelungen müssen Betroffene direkt mit ihren Arbeitgebern absprechen», heisst es weiter.

Zur Situation an den Schulen rät der Regierungsrat, dass Kinder, die mindestens 24 Stunden fieberfrei sind und sich in einem guten Allgemeinzustand befinden, wieder zur Schule gehen können. «Leichte Symptome können toleriert werden.» Dies entspreche den Regeln, die bereits vor der Pandemie galten und jetzt wieder Teil des Alltags seien.