Riehen
Denkmalschutz für "Haus Sulzer": Gericht kippt Regierungsratsentscheid und gibt Denkmalschützern recht

Die geheime Urteilsberatung der drei Richter dauerte fast eine Stunde länger als geplant. Am Mittwochabend fiel dann der Entscheid: Das Basler Appellationsgericht hiess die Rekurse der freiwilligen Denkmalpflege sowie des Basler Heimatschutzes gut und kippt damit einen Entscheid des Regierungsrates.

Patrick Rudin
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Basler Appellationsgericht kippt Regierungsratsentscheid und schlägt sich auf die Seite der Denkmalschützer.

Basler Appellationsgericht kippt Regierungsratsentscheid und schlägt sich auf die Seite der Denkmalschützer.

KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Dieser Entscheid bedeutet, dass die Behörden das Einfamilienhaus der Basler Architekten Rasser und Vadi an der Riehener Schlossgasse unter Denkmalschutz stellen müssen (bz vom 25. September). Das Gericht entschied damit gegen die Eigentümer, die sich gegen die Unterschutzstellung gewehrt hatten.

Am Mittwochmorgen nahm das Gericht einen Augenschein in Riehen und besichtigte das Gebäude aus den 1950er Jahren auch von innen. Mitsamt den Parteien bewegten sich 16 Personen durch das Gebäude, die beiden Journalisten mussten allerdings draussen bleiben: Sie würden den «Rahmen des Gebäudes sprengen», betonte der Rechtsvertreter der Eigentümer. Später warf er der bz aufgrund vorheriger Berichte vor, eine «Kampagne» zu führen.

Die Eintragung ins Verzeichnis der denkmalgeschützten Gebäude hat

Konsequenzen: Die derzeitige Bruttogeschossfläche beträgt rund 200 Quadratmeter, bei einem Abriss sowie Neubau ohne Einschränkungen wäre eine Geschossfläche von über 750 Quadratmetern möglich. Der Vertreter der Eigentümer argumentierte denn auch, mit den Einschränkungen sei jede Möglichkeit der Vermietung defizitär. Das Gebäude sei sanierungsbedürftig. «Zeitgemässes Wohnen ist unmöglich», so der Anwalt. Auch sei das Gebäude lediglich für einen bestimmten Zeitraum gebaut worden und habe nun quasi sein Lebensende erreicht.

Das sahen die Appellationsrichter anders und betonten, die Bausubstanz sei gut. Auch fänden sich Elemente, die normalerweise eher bei Oberklasse-Villen am Hang zu finden seien, hier aber habe man eine ähnliche Architektur- und Formensprache für den Mittelstand entwickelt. "Es handelt sich hier um ein architekturgeschichtlich hochrangiges Objekt", sagte Gerichtspräsident Claudius Gelzer. Es habe damals zu den modernsten und avantgardistischen Gebäuden der Schweiz gehört.

Rekursinstanz gab grünes Licht für den Bau

Ironie der Geschichte: Der Bau musste damals gegen grosse Widerstände kämpfen, die Denkmalpfleger wollten das Flachdach nicht bewilligen, erst die Rekursinstanz gab grünes Licht für den Bau. Ob das Gebäude einem grossen Teil der Bevölkerung gefalle, sei nicht der Masstab, so das Gericht. Wichtig sei, dass die architektonische Qualität vermittelbar sei.

Das Gebäude müsse zwar saniert werden, doch die Denkmalpfleger hätten bereits signalisiert, dass pragmatische Lösungen möglich sind. Auch erstreckt sich der Denkmalschutz nicht auf den Anbau, sondern lediglich auf das Haus selbst. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, ist ein Weiterzug ans Bundesgericht möglich, allerdings sind die Rügemöglichkeiten dort stark eingeschränkt.