Coronavirus
Der Regierungsrat kommt Marktbetreibenden entgegen: Reduzierte Allmendgebühren bis Ende Jahr

Der Regierungsrat erlässt einen Teil der Allmendgebühren und reduziert die Pachtzinsen für Freizeitgärten auf französischem Boden. Grund für diesen Beschluss ist die Coronakrise.

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Marktbetreibenden müssen bis Ende 2020 nur noch 50 Prozent der Allmendgebühren zahlen.

Marktbetreibenden müssen bis Ende 2020 nur noch 50 Prozent der Allmendgebühren zahlen.

Christian Beutler/Keystone, Basel, 20. April 2016

Wie der Regierungsrat heute mitteilte, will er dass städtische Gewerbe sowie die Messe- und Marktbetreibenden während der Coronakrise unterstützen. Aus diesem Grund erlässt er in diesem Jahr einen Teil der Allmendgebühren für Reklamereiter, Warenauslagen, Reklameanlagen und Boulevardrestaurants gemäss Verordnung zum Allmendgebührengesetz. Für die Monate März und April 2020 wurden die Gebühren bereits vollständig erlassen, ab Mai bis Ende Jahr werden sie um 50 Prozent reduziert.

Ausserdem hat der Regierungsrat beschlossen, die Pachtzinsen für die Freizeitgartenareale der Stadtgärtnerei auf französischem Boden um 25 Prozent zu reduzieren. Denn die Areale konnten wegen der coronabedingten Grenzschliessung von Mitte März bis Mitte Juni nicht genutzt werden.