Abstimmung
Der Sprengkandidat Bernhard Madörin scheitert bei der Basler Richterwahl

Der Anwalt, der jüngst selbst verurteilt wurde, scheitert bei der Basler Richterwahl. Marc Oser gewinnt die Wahl mit deutlich mehr Stimmen.

Leif Simonsen und SDA
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B. Madörin: Auf die Niederlage vor Gericht folgt die Niederlage bei der Richterwahl. (Archivbild)

B. Madörin: Auf die Niederlage vor Gericht folgt die Niederlage bei der Richterwahl. (Archivbild)

zvg

Marc Oser (SVP) wird neuer Präsident am oberstem kan­tonalen Gericht, dem Appel­lationsgericht Basel-Stadt. Der bisherige Strafgerichtspräsident distanzierte seinen Kontrahenten Bernhard Mädorin deutlich und machte das Rennen im ersten Wahlgang.

Oser, der von sämtlichen bürgerlichen Parteien unterstützt wurde, erreichte 26'135 Stimmen. Madörin, der früher für die SVP im Grossen Rat politisiert hatte, musste sich mit 14'849 Stimmen zufriedengeben. Der 1974 geborene neue Präsident am Basler Appel­lationsgericht war die letzten zehn Jahre als Strafgerichtspräsident tätig gewesen. Zuvor hatte Oser als Gerichtsschreiber und Strafrichter im Stadtkanton gewirkt.

Richterwahl mit sehr tiefer Wahlbeteiligung

Dass das Resultat so deutlich ausfällt, überrascht. Madörin trat mit dem Zusatz «parteilos» an, Oser kandidierte mit dem SVP-Label, das in Basel-Stadt bekanntermassen eher eine Bürde ist. Offenbar wog aber die Vorgeschichte des Herausforderers schwer genug, um einen Überraschungserfolg zu verhindern. Vor wenigen Wochen war Bernhard Madörin selbst vor dem Appellationsgericht gestanden und wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht, Urkundenfälschung und Vergehen gegen Steuergesetze verurteilt worden. Dieses Urteil erfolgte nach einem ewigen Hickhack um die Zeitschrift «Regio Aktuell», wo der frühere SVP-Grossrat Madörin einst als Revisor amtete – und 2014 erstmals vom Strafgericht verurteilt worden war. Angesichts der Wahl zwischen einem SVPler und einem Verurteilten entschlossen sich im rot-grün dominierten Basel wohl viele, gar nicht erst bei der Richterwahl teilzunehmen. Während zur Begrenzungsinitiative 67'686 gültige Stimmen gezählt wurden, waren es bei der Neubesetzung des Appellationsgerichtspräsidiums rund 42'000.