Der Vermögensverwalter Erhard Lee bestätigt den Vollzug dessen, was diese Zeitung Anfang Woche angekündigt hat: Gegen die Verfügung der Eidgenössischen Übernahmekommission (UEK) zum Einstieg von James Murdochs Lupa Systems bei der MCH Group hat er Beschwerde eingereicht. Ein 20-seitiges Schreiben hätten seine Anwälte verfasst, um die Kritik zu begründen.
Es sind börsenrechtliche Besonderheiten, mit denen sich die Juristen befassen. Lee stellt sich auf den Standpunkt, die Aktionäre der öffentlichen Hand müssten aufgrund von Vorkaufsrechten als Gruppe behandelt werden. Auch handle Basel-Stadt und Murdochs Lupa Systems als Gruppe, da sie sich vorweg auf eine Zusammenarbeit geeinigt hätten. Die UEK hat diesen Umstand weniger gewichtet und darauf aufbauend ihre Zustimmung gegeben.
Welche Konsequenzen die Beschwerde haben wird, ist weiterhin unklar. Während Lee meint, es wäre «sehr unvernünftig», wenn der Verwaltungsrat nun am Termin festhalte, sind die MCH Group und die Lupa der Ansicht, die ausserordentliche Generalversammlung könne am 3. August stattfinden. Sie verweisen dabei auch auf Stimmrechtsberater wie ISS oder Ethos, die ihre Zustimmung gegeben hätten.
Ethos macht allerdings eine Einschränkung, wie sie auf Anfrage erklärt: Es genüge, wenn Murdoch zwei statt drei Sitze im Verwaltungsrat erhalte.
Keinen Einfluss auf die Debatte hat der vom «Tages-Anzeiger» kolportierte Vorwurf, die MCH Group halte sich nicht an die Beschlüsse des Grossen Rates. Dabei geht es um die Finesse, ob der Kanton zuerst sein Darlehen in Aktienkapital umwandelt und dann eine Kapitalerhöhung stattfindet oder umgekehrt. Die Kritik hat übersehen, dass das Parlament nicht genau dem zugestimmt hat, was die Regierung formuliert hatte – was aber wohl auch den meisten Grossräten entgangen ist.