Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat bereits acht Verzeigungen wegen bandenmässigen Bettelns gemacht.
Seit Wochen treiben sich osteuropäische Bettlerinnen und Bettler in Basel herum. Besonders die SVP ärgert sich über die teils aggressiven Osteuropäer, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Trotzdem schafften es die Rechtsbürgerlichen nicht, im Kantonsparlament eine Mehrheit vom Anliegen einer sofortigen Wiedereinführung des Bettelverbots zu überzeugen, das in diesem Jahr gelockert wurde. In Basel-Stadt ist nur untersagt, bandenmässig zu betteln. Eine entsprechende dringliche Motion scheiterte an der Linken und Teilen der Mitte.
Wie schwierig der Nachweis der bandenmässigen Bettelei zu erbringen ist, legte der Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) später dar, als er die Interpellation Lorenz Amiets (SVP) zur Bettlerproblematik beantwortete. «Nach einem Anfangsverdacht ist jeder Einzelfall zu prüfen, was in der Praxis – etwa mit Blick auf die Aussagebereitschaft der Betroffenen – sehr aufwendig ist», sagte Dürr. Es obliege der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, darüber zu urteilen. Bisher seien wegen bandenmässigen Bettelns acht Verzeigungen erfolgt, zwölf weitere seien bei der Kantonspolizei in Bearbeitung.
Die Polizei habe in jüngster Zeit die Kontrolltätigkeit stark erhöht, betonte der Sicherheitsdirektor. «Im Verbund mit anderen Bettlern spricht die Kantonspolizei mit weiteren Ämtern die Bettler beim bekannten Hotspot am Wettsteinplatz/Theodorskirchplatz an. So seien die rumänischen Bettlerinnen und Bettler auf die zwingende Benutzung der öffentlichen Toiletten hingewiesen worden – und darauf, dass es eine Alternative gäbe zum Brunnen, was die Körperpflege angeht.
Als Hotspots hat die Polizei neben dem Wettsteinplatz das Bollwerk (5-10 Personen), die Elisabethenanlage (15-20) sowie den Aeschengraben (8-10) ausgemacht. Sollten sich die Aussagen der Bettler bewahrheiten, wird sich das Problem im Spätherbst aber von alleine lösen. Diese hätten gesagt, sie würden bis Oktober oder November in Basel bleiben wollen.
Aber auch ohne Bettelverbot können sie danach ausgewiesen werden. Die Personenfreizügigkeit sieht vor, dass sich Menschen innerhalb Europas bis zu drei Monate in einem fremden Land aufhalten können. Danach brauchen sie eine Aufenthaltsbewilligung.