Fall Madörin
Doppelte Niederlage für den Richter in spe

Bernhard Madörin fährt eine Niederlagen beim Appellations- und beim Zivilgericht ein.

Christian Mensch
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Niederlage beim Appellations- und Zivilgericht für Madörin.

Niederlage beim Appellations- und Zivilgericht für Madörin.

zvg

Der Basler Treuhänder Bernhard Madörin ist vom Basler Appellationsgericht zum zweiten Mal der mehrungetreuen Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht, der Urkundenfälschung und der Steuervergehen für schuldig erklärt worden. Dies ergibt sich aus dem vorliegenden Urteilsdispositiv.

Zum wörtlich gleichen Urteil ist das dreiköpfige Gericht in gleicher Zusammensetzung bereits im Oktober 2017 gekommen. Doch Madörin hatte dieses erste Verdikt weniger inhaltlich als vielmehr formal beim Bundesgericht angefochten und hatte damit Erfolg: Die Art und Weise, wie das Basler Gericht den Spruchkörper zusammengesetzt hatte, entsprach nicht den rechtlichen Vorgaben – der Prozess musste drei Jahre später wiederholt werden.

Reduktion der Geldstrafe

Immerhin hatte die lange Weile eine Auswirkung auf die Höhe der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe: Diese wurde von 180 Tagessätzen auf 120 Tagessätze à 610 Franken um ein Drittel reduziert.

Angeschoben wurde das Verfahren vor mehr als zehn Jahren durch eine Strafanzeige eines ehemaligen Mitarbeiters und Teilhabers des Gratismagazins «Regio aktuell». Dieser beschuldigte den damaligen Verleger Robert Gloor, dessen Treuhänder Bernhard Madörin sowie den damaligen Anwalt, von ihnen über den Tisch gezogen worden zu sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zogen sich nahezu endlos hin bis das Strafgericht 2014 eine erste Verurteilung aller drei Beschuldigten aussprach.

Die lange Prozessdauer senkt das Strafmass

Der Anwalt wurde schon bei der ersten Berufungsinstanz wegen Verjährung freigesprochen. Verleger Gloor kassierte beim Appellationsgericht als Hauptangeklagter ein Jahr Freiheitsstrafe bei bedingtem Strafvollzug. In der Wiederholung auch seines Verfahrens reduzierte sich sein Strafmass nun auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 110 Franken.

Die Verurteilten wehren sich nicht nur mit allen formalen Mitteln gegen eine Strafverfolgung, sondern gehen auch mit Gegenklagen gegen den ursprünglichen Anzeigensteller vor. Gloor reichte dazu beim Tribunal d’Hérens et Conthey eine Schadensersatzklage ein, Madörin gleiches in Basel. Der Treuhänder sieht einen Schaden in Höhe von 1,6 Millionen Franken, der ihm gesamthaft entstanden sei. Beim Zivilgericht ist er damit durchgefallen, wie ein ebenfalls neues Urteil zeigt. Die Anzeige sei nicht nur zu spät eingereicht worden, sondern wäre auch mangels Beweisen abzuweisen, hätte er sie rechtzeitig eingereicht.

Rechtskräftig ist keines der Urteile. Damit gilt die Unschuldsvermutung und ein blankes Strafregister. Dies ist für Madörin nicht ganz unwichtig. Er will Ende Monat vom Volk zum Richter des Appellationsgerichts gewählt werden.