Basler SVP
E-Mail-Affäre: Ermittlungen gegen SVP-Grossrat Joël Thüring laufen weiter

Obwohl SVP-Nationalrat Sebastian Frehner seine Anzeige zurückgezogen hat, laufen die Ermittlungen weiter. Ein Offizialdelikt könne nicht ausgeschlossen werden, so die Staatsanwaltschaft.

Jonas Hoskyn
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SVP-Grossrat Joël Thüring

SVP-Grossrat Joël Thüring

Roland Schmid

Eigentlich war man bei der Basler SVP davon ausgegangen, dass die E-Mail-Affäre um den ehemaligen Parteisekretär und Grossrat Joël Thüring ausgestanden ist. Nach einer aussergerichtlichen Einigung erklärte SVP-Nationalrat Sebastian Frehner Ende Mai, dass er bereit sei, die Strafanzeige, welche die Ermittlungen gegen seinen früheren persönlichen Mitarbeiter und Geschäftspartner ausgelöst hat, zurückzuziehen.

Thüring steht im Verdacht, über längere Zeit heimlich die E-Mails von Frehner gelesen zu haben. Nach einer Aussprache an der kurz darauf folgenden Parteiversammlung wurde die Angelegenheit für beendet erklärt.

Recherchen der bz zeigen nun aber: Obwohl Frehner bereits vor mehreren Wochen der Staatsanwaltschaft schriftlich den Rückzug seiner Anzeige mitgeteilt hatte, laufen die Ermittlungen weiter.

«Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Offizialdelikt vorliegt», sagt Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft. Auf gut deutsch: Auch wenn die SVP die Angelegenheit lieber schnell vergessen möchte, heisst das nicht, dass deswegen die Strafuntersuchungen eingestellt werden. Politisch die brisante Frage wird sein, ob diese neue Entwicklung den eben erst erreichten Burgfrieden in der Basler SVP gefährdet.

Computer noch immer versiegelt

Weitere Informationen gibt die Staatsanwaltschaft mit Blick auf das laufende Verfahren nicht bekannt. Einen Anhaltspunkt gibt das Strafgesetzbuch: Der im Raum stehende Vorwurf fällt demzufolge unter zwei Artikel: einerseits «Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem». Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt. Sprich ohne Anzeige gibt es auch keine Ermittlungen. Daneben gibt es den Straftatbestand der unbefugten Datenbeschaffung. Dies ist ein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft ist von Amtes wegen verpflichtet, zu ermitteln.

Für diesen Straftatbestand muss allerdings zwingend eine Bereicherungsabsicht des Täters vorliegen. Juristisch ist dies relativ eng gefasst: Dass sich Thüring im innerparteilichen Konflikt einen Vorteil verschafft und so seinen Nebenverdienst als Parteisekretär gesichert haben könnte, reicht strafrechtlich wohl nicht als Bereicherungsabsicht.

Der Grund, dass die Ermittlungen noch nicht eingestellt worden sind, dürfte vielmehr sein, dass Frehner als Nationalrat und Mitglied der Finanzkommission auch Zugang zu äusserst vertraulichen Informationen hat. Zudem sitzt er als selbstständiger Unternehmer in einer Reihe von Verwaltungsräten und weiteren Wirtschaftsgremien.

Ob und welche Mails Thüring gelesen hat, ist noch immer unklar. Der Grossrat wehrt sich dagegen, dass die Ermittler seinen Computer auswerten und hat diesen versiegeln lassen.

Thüring gibt sich gelassen

Für Thüring gilt die Unschuldsvermutung. Er selber schaut dem Verfahren gelassen entgegen: «Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit in den nächsten Wochen erledigt ist.» Es gebe keine neuen Vorwürfe.

Einen kleinen Seitenhieb kann sich der Parlamentarier nicht verkneifen: «Angesichts der Pendenzen bei der Staatsanwaltschaft, bin ich erstaunt, dass dafür noch Ressourcen aufgewendet werden.»