Die Basler Allmendverwaltung hat den Veranstaltern einer Fotoausstellung während der Art eine Absage erteilt – mit Bezug auf einen Regierungsbeschluss, wonach Kunstveranstaltungen während der Kunstmesse nur mit deren Zustimmung zuzulassen seien. Nun zeigt sich: Die Regierung hat gar nie einen solchen Beschluss verfasst.
Die Fotoausstellung «Image Afrique» findet in diesem Jahr erst im Herbst statt – und nicht, wie 2014 und 2015, während der Art Basel. Die Allmendverwaltung hat die Bewilligung abgelehnt, mit Bezug auf einen Regierungsratsbeschluss von 2012, der besagt, dass Kunstveranstaltungen während der Art nur mit Zustimmung der Art zuzulassen sind.
Damit liegt erstmals ein konkreter Fall einer Absage vor, der sich auf den bereits vergangene Woche vom Regionaljournal von Radio SRF erwähnten Regierungsbeschluss vom 12. Juni 2012 bezieht. Und von dem Baudepartements-Sprecher Daniel Hofer sagte, dass er vertraulich sei und von der bz nur eingesehen werden könne, wenn ein entsprechender Antrag gemäss Öffentlichkeitsprinzip gestellt würde.
Jetzt aber zeigt sich: Der Regierungsrat hat gar nie einen solchen Beschluss gefasst, wie Hofer am Freitag eingestand und Regierungssprecher Marco Greiner gestern gegenüber der bz bestätigt hat: «Es hat nie einen solchen Beschluss gegeben.»
Umso brisanter ist, dass die Allmendverwaltung im Gesuch der Ausstellung «Image Afrique» konkret auf ebendiesen Regierungsratsbeschluss Bezug nimmt. Hofer schreibt, dass er sich nicht erklären könne, «weshalb sich die Allmendverwaltung auf einen nicht-existierenden Beschluss bezieht».
Gleichzeitig stellt er klar, dass es sich keinesfalls um ein Veto-Recht der Art Basel handle, sondern dass diese lediglich konsultiert werde. «Die Konsultationen sind seit Jahren gängige und bewährte Praxis und dienen der Güterabwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen sowie der Koordination der Nutzung von Allmend.» Diese Abwägung geschehe, damit kommerzielle «Trittbrettfahrer» die Kunstmesse nicht für ihre Zwecke nutzen können und dass während der Art Basel die künstlerische Qualitätssicherung im öffentlichen Raum sichergestellt sei.
Das parteiübergreifende Komitee «Kulturstadt jetzt» hat bereits eine Interpellation eingereicht und will von der Regierung wissen, auf welchen konkreten gesetzlichen Grundlagen dieser Regierungsratsbeschluss basiert. Von der bz damit konfrontiert, dass der Beschluss gar nicht existiert, sagt Präsident Claudio Miozzari: «Es ist sehr stossend, wenn die Allmendverwaltung auf einen Regierungsratsbeschluss Bezug nimmt, den es nicht gibt. Denn wenn er in der Praxis verwendet wird, gibt es ihn ja gewissermassen trotzdem.» Er rate allen Gesuchstellern, bei Absagen genau hinzuschauen und nachzufragen, mit welcher Gesetzesgrundlage die Absage begründet werde.
SP-Grossrätin Salome Hofer, welche die Interpellation eingereicht hat, sagt, dass ihre Fragen bestehen bleiben und dass sie nun umso mehr auf die Antworten gespannt sei.