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Ein Autobesitzerwehrt sich gegen eine Parkbusse - nun bleibt ihm nur noch das Bundesgericht.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, das Strafgericht und das Appellationsgericht; sie alle mussten sich mit einer fehlenden Parkscheibe befassen. Ein aufsässiger Autobesitzer wehrte sich mit aussichtslosen Einsprachen bis zum höchsten Basler Gericht gegen eine 40-Franken-Ordnungsbusse – und dann auch noch zu spät.
Die Busse erhielt er am 15. August 2019, eine Erinnerung am 26. September. Doch er zahlte nicht. Deshalb verurteilte die Staatsanwaltschaft den Autofahrer per Strafbefehl; die Busse war mittlerweile auf 320 Franken und 208.60 Gebühren angewachsen. Der Autobesitzer erhob erst nach fast einem Monat Einsprache, obwohl er dies innert zehn Tagen hätte tun müssen. Den Brief übergab er erst noch der französischen Post. Zu spät, sagte ein Einzelrichter am Strafgericht und trat nicht auf die Einsprache ein.
Doch der Gebüsste hatte immer noch nicht genug. Er erhob wieder Einsprache und gelangte vors Appellationsgericht. Dieses Mal hielt er die Frist ein. Sein Argument für eine Aufhebung des Strafgerichtsentscheids: Er habe weder die Busse, noch die Zahlungserinnerung erhalten. Das Auto habe er während der Zeit vermietet, er selbst sei nicht in der Schweiz gewesen. Den auf Deutsch verfassten Strafbefehl habe er erst übersetzen lassen müssen, deshalb sei ihm eine fristgemässe Einsprache nicht möglich gewesen.
Das Appellationsgericht wischte die Einwände vom Tisch. «Die Wahrscheinlichkeit eines doppelten Zustellungsfehlers ist vernachlässigbar klein», schrieben die Richter. Auf die Rechnung für den aufsässigen Autobesitzer schlugen sie noch 400 Franken Gebühren auf, so dass das Total nun bei fast 1000 Franken stehen müsste. Eine Instanz stünde dem Gebüssten noch offen: das Bundesgericht in Lausanne.