Euroairport
Gefahr für bilaterales Steuerabkommen

Der Zweckverband Saint-Louis Agglomération (SLA) klagt gegen den französischen Staat, weil er eine jährliche Dotation von zwei Millionen Euro nicht mehr bekommen hat. Seit dem Abkommen von 2017 erhält die SLA keine Gewerbesteuern mehr von den Flughafen-Betrieben.

Peter Schenk
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Good Vibrations: Wartung bei Jet Aviation in den 70er-Jahren auf dem EuroAirport.

Good Vibrations: Wartung bei Jet Aviation in den 70er-Jahren auf dem EuroAirport.

Zvg / MAN

Der südelsässische Gemeindeverbund Saint-Louis Agglomération (SLA) klagt gegen den französischen Staat, dies berichtete die Zeitung «Dernières Nouvelles d’Alsace» (DNA). Dadurch könnte das bilaterale Steuerabkommen von 2017 gefährdet werden, das Frankreich und die Schweiz miteinander geschlossen haben, um den Status der Betriebe auf dem Flughafen zu klären. Ein Grossteil von ihnen stammt aus der Schweiz. Jean-Marc Deichtmann, Präsident der SLA, betonte gegenüber den DNA, dass es auf keinen Fall das Ziel der Klage sei, das Abkommen zu gefährden. Geschehen könnte dies trotzdem.

Die südelsässischen Gemeinden, auf deren Gelände der Flughafen liegt, erhalten seit dem Steuerabkommen keine Gewerbesteuern von den Betrieben auf dem Flughafen mehr. Stattdessen zahlt der Staat eine Dotation aus der Unternehmensgewinnsteuer, in der Regel zwei Millionen Euro im Jahr. Diese fiel in den letzten beiden Jahren wegen Corona weg.

Die Gemeinden der SLA erhalten im Unterschied zu anderen französischen Zweckverbänden Steuereinbussen wegen Covid nicht kompensiert, weil ihre Ausfälle im Zusammenhang mit einer Dotation stehen.