SVP-Vorstoss
Fasnacht bedroht den 1. Mai als offiziellen Feiertag

Ein SVP-Vorstoss will den Montag- und Mittwochnachmittag der Fasnacht als gesetzliche Feiertage definieren. Nun wird der 1. Mai infrage gestellt.

Jonas Hoskyn
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1. Mai oder Fasnacht – wann sollen Basler gesetzlich frei haben?

1. Mai oder Fasnacht – wann sollen Basler gesetzlich frei haben?

Kenneth Nars

SVP-Grossrat Alexander Gröflin ist kein grosser Fasnächtler. «Ich mache höchstens ab und zu im Vortrab mit», sagt er. Doch sein neuster Vorstoss, der am Mittwoch im Basler Parlament auf der Traktandenliste steht, ist Musik in den Ohren der Fasnächtler. Gröflin will am Montag und Mittwochnachmittag, wenn der Cortège stattfindet, zwei halbe Feiertage gesetzlich festschreiben. Zwar haben bereits jetzt viele Arbeitnehmer frei und die Geschäfte geschlossen, dies aber auf freiwilliger Basis.

«Ich will, dass das gesetzlich klar geregelt wird und die Fasnacht den Stellenwert erhält, den sie verdient», sagt Gröflin. Mit seinem Vorstoss stösst er ungewollt in ein Wespennest. Denn neben dem 1. August, der als Feiertag in der Bundesverfassung verankert ist, hat jeder Kanton die Möglichkeit, pro Jahr acht weitere Feiertage zu definieren. Dieses Kontingent schöpft Basel-Stadt aus: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachtstag und Stephanstag.

Für jeden neuen Feiertag müsste ein bisheriger gestrichen werden. Der Arbeitgeberverband schlägt deshalb in einem Schreiben an alle Grossräte vor, den 1. Mai nicht mehr als Feiertag zu führen. «Die einstigen Forderungen des ‹Tags der Arbeit› sind in der Schweiz zweifelsohne durchgesetzt worden», sagt Direktorin Barbara Gutzwiller. «Daher ist sein Status als ein dem Sonntag gleichgestellter Feiertag überholt.» Neben dem Kanton Basel-Stadt würden auch nur vier weitere Kantone den 1. Mai als Feiertag anerkennen. Im Gegensatz dazu sei es angemessen, den durch die Abschaffung des 1. Mais freiwerdenden Feiertag zugunsten der Basler Fasnacht zu verwenden, «immerhin Unesco-Weltkulturerbe», so Gutzwiller.

Ferientage, die nicht frei sind

Bei der SP sorgen diese Pläne für einen Aufschrei: «Diese Einschätzung ist völlig falsch», sagt Präsident Pascal Pfister. Als Beispiele nennt er etwa die Lohnungleichheit bei Mann und Frau und die aufgehende Schere bei den Löhnen. «Das ist auch eine Respektlosigkeit gegenüber allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche tagtäglich die wirtschaftliche Leistung des Kantons erarbeiten», sagt Pfister.

Motionär Gröflin will seinen Vorstoss nicht als Angriff auf den Tag der Arbeit verstanden haben. «Letztlich soll die Regierung entscheiden, wie sie es handhaben will.» Der Kanton könne von sich aus weitere Feiertage einführen, etwa wie Zürich beim Sechseläuten oder Knabenschiessen. Dabei handelt es sich allerdings um gesetzlich nicht anerkannte Feiertage. Sprich: Ob man dann als Arbeitnehmer auch tatsächlich einen freien Tag erhält, kann der Arbeitgeber entscheiden. Insofern würde sich bei dieser Variante in Basel in der Praxis nichts ändern.