Finanzen
Basel-Stadt erhöht Grundbedarf in der Sozialhilfe – auch der Mindestlohn wird angepasst

Sozialhilfebezüger erhalten ab dem kommenden Jahr mehr Geld. Doch auch andere Einwohnende des Kantons profitieren von den finanziellen Anpassungen an die aktuelle Teuerung.

Matteo Calonder
Drucken
Der Kanton Basel-Stadt setzt mit den Anpassungen Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz um.

Der Kanton Basel-Stadt setzt mit den Anpassungen Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz um.

Symbolbild: Corinne Glanzmann

Im Kanton Basel-Stadt werden die AHV- und IV-Renten sowie der Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen der Teuerung angepasst und ab dem kommenden Jahr um 2,5 Prozent erhöht. Dies gibt das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt am Freitag bekannt. Neu beträgt der Grundbedarf für eine Einzelperson bereits ab Anfang Januar monatlich 1031 statt bisher 1006 Franken. Mietnebenkosten sind davon ausgenommen. Sie werden von der Sozialhilfe effektiv vergütet.

Damit setzt der Kanton die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) vollständig um, den Grundbedarf in der Sozialhilfe zu erhöhen. Die Konferenz schliesst sich mit diesem Entscheid einem Beschluss des Bundesrates an.

Gleichzeitig profitieren auch andere Bereiche: So wird unter anderem zum ersten Mal seit seiner Einführung der kantonale Mindestlohn an den Mischindex angepasst – auf neu 21.45 Franken ab dem 1. Januar.

Auch Nothilfebeziehende und Obdachlose profitieren

Ebenfalls der Teuerung um 2,5 Prozent angepasst werden Ansätze für Nothilfebeziehende. Der Grundbedarf für Obdachlose wird ausserdem der Regelung für Sozialhilfebeziehende angepasst. Eine obdachlose Einzelperson erhält monatlich neu 1031 statt 770 Franken.

Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine werden «neu nach den Ansätzen für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer unterstützt und nicht nach denjenigen für Asylsuchende», da sie voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben würden als ursprünglich angenommen.