Die Sprecherin des Präsidialdepartements bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des SRF-Regionaljournals Basel.
Die Personalrekurskommission hatte die Freistellung des Direktors des Historischen Museums Basel, Marc Fehlmann, aus formellen Gründen für nichtig erklärt. Die Verfügung hätte schriftlich erfolgen und begründet werden müssen und nicht nur mündlich, wie dies der Fall war. Inhaltlich war der Fall von der Kommission nicht beurteilt worden.
Ackermann bestreitet nun, dass ein Freistellungsentscheid nicht in mündlicher Form erfolgen könne. Gegenüber dem Regionaljournal Basel erklärte ihr Anwalt, dass dies ein durchaus statthafter weg sein könne.