Der Kanton Basel-Stadt schickt die Revision des neuen Gleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung. Darin ist die Binarität in Mann und Frau aufgelöst und das Gesetz will alle sexuellen Orientierungen anerkennen.
Als erster Deutschschweizer Kanton gibt Basel-Stadt die Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat will damit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung bekämpfen. Regierungspräsident Beat Jans stellte das neue Gesetz am Mittwochmorgen der Öffentlichkeit vor. Die Vernehmlassung läuft bis zum 17. November.
«Wir müssen das Gesetz an die Realität anpassen. Denn zurecht gibt sich die LGBTI-Community nicht mehr damit zufrieden, nur mitgemeint zu sein», sagt Jans vor den Medien. Das neue Gesetz, das zusammen mit der Abteilung für Gleichstellung Basel-Stadt erarbeitet wurde, ersetzt die Binarität von Mann und Frau mit der Geschlechtervielfalt.
Ausserdem wurde der Geschlechterbegriff umfassender beschrieben. Neu beinhaltet er Geschlechtsmerkmale, -identität und -ausdruck. Leila Straumann, Leiterin der Abteilung für Gleichstellung, sagt: «Gleichstellung ist eine Aufgabe der gesamten kantonalen Verwaltung.»
Dank der Revision sollen kurz- und mittelfristig neue niederschwellige Beratungsangebote geschaffen und Sensibilisierungsmassnahmen erarbeitet werden. Langfristig will das Gesetz die Aufweichung und den Abbau der Geschlechterstereotypen erreichen, so Straumann.