Einkaufen bis um 22 Uhr, das ist in Basels Shoppingzentren nur möglich, wenn das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Ausnahmebewilligung erteilt. Heute Abend hat das Stücki die Erlaubnis, nächsten Freitag darf das Center im St. Jakob bis spät verkaufen. Die Gewerkschaft Unia moniert, die beiden Ausnahmebewilligungen entsprächen nicht den Vorschriften. Es brauche gemäss der Verordnung zum Ruhe- und Ladenöffnungsgesetz entweder einen besonderen Anlass für Ausnahmebewilligungen, oder aber das Geschäft dürfe nur einem beschränkten Kundenkreis zugänglich sein. Dies sei bei beiden Ausnahmebewilligungen aber nicht der Fall, heisst es in der Mitteilung.
Das AWA begründe die Bewilligungen damit, dass sich der Detailhandel in einer schwierigen Situation befinde. So gebe es den Verantwortlichen der beiden grössten Einkaufszentren in Basel ein Zeichen, dass Profitmaximierung wichtiger sei, als die Gesundheit der Angestellten.