Betrug
Gewerkschafterin soll mit gefälschten Belegen 250'000 Franken veruntreut haben

Vor dem Basler Strafgericht muss sich seit Montag eine ehemalige Angestellte der Gewerkschaft Syna verantworten. Sie soll hunderte von Mitgliedern durch Fälschung von Unterschriften um Geldauszahlungen betrogen haben.

Moritz Kaufmann
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Die Angeklagte soll bei der Gewerkschaft Syna knapp 250'000 Franken veruntreut haben. (Symbolbild)

Die Angeklagte soll bei der Gewerkschaft Syna knapp 250'000 Franken veruntreut haben. (Symbolbild)

Keystone

«Auch Kleinvieh macht Mist.» Dieses Sprichwort muss sich die Angeklagte R. Z. zu Herzen genommen haben, wenn man der Staatsanwaltschaft Basel glaubt. Seit gestern muss sich die ehemalige Regionalkoordinatorin Basel der Gewerkschaft Syna vor dem Basler Strafgericht verantworten. Sie soll über Jahre hunderte Male kleinere Beträge aus der Syna-Kasse fürs persönliche Portemonnaie abgezwickt haben. Insgesamt beläuft sich die Deliktsumme auf 246 193 Franken. Geschädigt wurden die Gewerkschaft sowie deren Mitglieder. Die Angeklagte R. Z. streitet konsequent alle Vorwürfe ab.

«Gefälscht» und «Nein»

Die Methode der Angeklagten war laut der Anklageschrift denkbar einfach. Von 2004 bis 2007 täuschte sie ihre Arbeitgeberin Syna, indem sie Auszahlungsbelege fälschte. Sie soll vorgegeben haben, Syna-Mitgliedern Geldbeträge – die meisten um 500 Franken – ausbezahlt zu haben, die sie dann allerdings in die eigene Tasche steckte. Die Unterschriften der Gewerkschaftsmitglieder fälschte sie entweder oder kopierte sie auf die Formulare. Diese schickte sie anschliessend in die Gewerkschaftszentrale in Zürich. Die Staatsanwaltschaft hat zahlreichen Syna-Mitgliedern einen Fragebogen geschickt und gefragt, ob sie die Auszahlungsbelege mit ihren Namen drauf unterschrieben oder den Geldbetrag bekommen hätten. Die Antwort lautete in der Regel: «Gefälscht» und «Nein».

Die Syna selbst wurde erst aktiv, nachdem sie festgestellt hatte, dass die verbuchten Auszahlungen nicht mit der Finanzbuchhaltung übereinstimmten. Als die Gewerkschaft bei R. Z. nachfragte, kündigte diese.

Mühsamer Prozess zeichnet sich ab

Die Gewerkschaft will aus ihren Versäumnissen gelernt haben. Mit dem neuen Kontrollsystem könne man nicht mehr betrügen, beteuern Syna-Führungskräfte vor Gericht. Die Angeklagte jedoch ist sich keiner Schuld bewusst – auch nachdem sie Gerichtspräsidentin Liselotte Henz mit verschiedensten Dokumenten konfrontierte, die R. Z. als Leiterin des Regionalbüros Basel visiert hatte. Stoisch antwortete sie jedes Mal: «Ich habe die Unterschriften nicht gefälscht. Ich weiss nicht, wer es getan hat.» Damit provozierte sie bei Richterin Henz zuweilen genervte Ermahnungen. Die 42-jährige R. Z., die bereits eine Vorstrafe wegen Veruntreuung hat, liess sich davon jedoch nicht von ihrer Sicht der Dinge abbringen.

Es zeichnet sich also ein langwieriger und mühsamer Prozess ab. Von heute an werden der Angeklagten bis zu 160 Syna-Mitglieder als Zeugen gegenübergestellt. Ob diese das Erinnerungsvermögen der Angeklagten anzuregen vermögen, sei dahingestellt. Der Straftatbestand lautet jedenfalls auf mehrfache Veruntreuung, mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug und mehrfache Urkundenfälschung.