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Der Brand in der heruntergekommenen Liegenschaft an der Rheingasse liess Kritik am System der Basler Sozialhilfe laut werden.
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt reagiert nun auf diese Kritik. Es räumt ein, dass die Sozialhilfe ihren Klientinnen und Klienten den Mietzinsansatz ohne eine Überprüfung der Wohnverhältnisse entrichte – die Obergrenze liegt bei monatlich 950 Franken für die Miete. Bisher habe die Sozialhilfe keine «aufsuchende Sozialarbeit» geleistet und die Wohnungen nicht auf Standards geprüft, schreibt das WSU in einer Mitteilung.
Der Kanton will dies ändern. Ein Pilotprojekt soll «ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen bei prekären Wohnungsliegenschaften gegenüber dem Eigentümer gewährleisten», sagt Rudolf Illes, Leiter der Sozialhilfe. Für das Projekt sei eine Kontaktstelle geschaffen worden, die alle betroffenen kantonalen Dienststellen involviere. «Die Stelle wird bei Hinweisen auf Liegenschaften mit prekären Wohnverhältnissen versuchen, sich vor Ort ein Bild zu machen», so Illes.
Zudem soll die neue Stelle dabei helfen, den Kontakt zur Eigentümerschaft sicherzustellen.
Das Problem sei bisher gewesen, dass die betroffenen Mieter es oft gar nicht gewagt hätten, von ihren mietrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Missstände zu melden. Auch dann nicht, wenn es vom Sozialdienst empfohlen wurde: «Die Mieter haben oft Angst, ihre Wohnung dadurch zu verlieren», so Illes. Ob solche Empfehlungen auch den Mietern der Liegenschaft an der Rheingasse gegeben wurden, kann Illes aus datenschutztechnischen Gründen nicht beantworten.