Ausschreitungen
Gummischrot-Schuss ins Auge: Verfahren eingestellt

Ein Polizist schoss einem FCB-Fan vergangenen April mit Gummischrot ins Gesicht. Der Angeschossene verlor sein Augenlicht. Nun wurde das Verfahren gegen den Beamten eingestellt.

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Nach dem Heimspiel des FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April kam es vor dem Stadion zu Ausschreitungen. Auf der Bildfolge ist zu sehen, wie ein "Fan" einen Polizisten von hinten zu Boden tritt.

Nach dem Heimspiel des FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April kam es vor dem Stadion zu Ausschreitungen. Auf der Bildfolge ist zu sehen, wie ein "Fan" einen Polizisten von hinten zu Boden tritt.

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Es soll der Auslöser der Krawalle vom 10. April gewesen sein: Ein Polizist wurde von Fans im Nachgang zur Partie zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich bedrängt, er schoss aus kurzer Distanz einem Fan ins Gesicht. Der junge Mann musste notoperiert werden, er verlor sein Augenlicht. In einem Interview mit der bz vom vergangenen Juli sprach Polizeikommandant Gerhard Lips davon, dass die Staatsanwaltschaft (Stawa) den Fall untersuche, er aber mit einem Freispruch wegen Notwehr rechne.

Diese Einschätzung hat sich nun bestätigt. Wie die Stawa auf Anfrage der bz bekannt gab, wurde das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung «infolge Vorliegens von Rechtfertigungsgründen» in den vergangenen Tagen eingestellt. Gemäss Stawa-Sprecher Peter Gill ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Immer wieder stehen Gummi-Geschosse der Ordnungshüter in der Kritik. An einer Tanz-dich-frei-Demo in Winterthur 2013 wurde eine damals 19-jährige Demonstrantin von einem Projektil im Auge getroffen und stark verletzt. Auch damals wurde der Polizist freigesprochen, weil nicht abschliessend geklärt werden konnte, ob die Verletzung durch ein Gummi-Geschoss entstanden war.

In Basel werden die Verletzungen durch den Einsatz von Gummiwerfern nicht erfasst, wie aus einer schriftlichen Antwort von Sicherheitsdirektor Baschi Dürr auf einen Vorstoss von SP-Grossrat Pascal Pfister hervorgeht. «Dies wäre aber auch kaum möglich, da Personen, die durch Gummigeschosse verletzt werden, manchmal keine Anzeige erstatten, weil sie aufgrund ihrer Handlungen selbst rechtliche Konsequenzen fürchten und ihre Identität nicht preisgeben wollen», heisst es in der Antwort des Regierungsrats.

In Deutschland präsentiert sich die Situation anders. Dort werden die Polizeikorps nicht mit Gummiwerfern ausgerüstet. Doch auch dort machte eine Augenverletzung infolge einer Polizeiaktion jüngst wieder Schlagzeilen: Im Zusammenhang mit einer Demonstration 2010 hatte ein Mann durch einen Wasserwerfer beide Augen verloren. Ihm bot die Polizei nun eine Entschädigung von 120 000 Euro an. (bro)