Nach dem Clubsterben gibt es erneut Aufregung rund um das Basler Nachtleben: Nicht nur der Schallpegel muss eingehalten werden, sondern auch die Frequenz. Bässe dringen auch durch Lärmschutzfenster.
«Breaking News: Neu legt das Amt für Lärmschutz ein besonderes Augenmerk bei den Basler Clubs auf den Bass.» Dies vermeldete die Facebook-Gruppe «Für ein junges, lebendiges Basel» am Wochenende. Nach den vielen Meldungen von Schliessungen von Clubs wie «Hinterhof» und «Nordstern» war die News vom Samstag die nächste schlechte Nachricht für Clubbetreiber und -besucher.
Was bedeuten die neuen Regelungen, die das Amt für Umwelt in einem sieben-seitigen Dokument erläutert, konkret für das Basler Nachtleben? «So viel Neues ist nicht dabei, die Anleitung stammt aus dem letzten Mai und ist eine Anleitung an die Ingenieurbüros», sagt Matthias Nabholz, Chef des Amts für Umwelt und Energie, dem das Amt für Lärmschutz unterstellt ist.
Doch seit den Ankündigungen von Anfang Jahr, dass per Ende Jahr diverse Clubs schliessen müssen, werden Neuerungen – auch wenn sie etwas älteren Datums sind – kritisch betrachtet.
Was in dem siebenseitigen Bericht in nahezu unverständlichem Fachchinesisch erklärt wird, ist eigentlich ganz simpel: «Hintergrund ist, dass der Schallpegel alleine nicht ausschlaggebend ist, vielmehr spielt die Frequenz auch eine Rolle. Bässe beispielsweise gehen auch durch Lärmschutzfenster.»
Und genau das ist das Problem, das immer wieder Lärmschutzklagen einbringt. Wie Nabholz sagt, war beispielsweise für Anwohner der «Bar Rouge», die sich im Messeturm befindet, der Bass spürbar. Eine schwierige Situation für die Behörden. Denn laut Beurteilungsgrundlage gibt es einen Ermessensspielraum, der so justiert werden soll, dass sowohl das Interesse an einer Belebung der Stadt als auch das Ruhebedürfnis der Anwohner ausgewogen berücksichtigt werden. Beiden Seiten soll es also Recht gemacht werden. Ausserdem kommt dazu, dass «vor Jahren einmal beschlossen wurde, dass mehr Leute in der Stadt wohnen sollen», sagt Nabholz. Dieser Beschluss habe zu vermehrten Nutzungskonflikten geführt.
Doch auch wenn der Aufschrei momentan gross ist, «der Höhepunkt an Gastronomie- und Veranstaltungslärmbeschwerden war 2012», sagt Nabholz. Eigentlich sei momentan eher das Gegenteil der Fall: «Es ging eher zurück auf das Niveau von 2010.» Doch dieses Urteil sei eine Momentaufnahe. «Wenn es einen schönen Sommer gibt, gibt es tendenziell eher mehr Lärmbeschwerden.»
Vergleichbar mit Kreissäge-Lärm
Treffen solche Beschwerden nicht beim Amt für Umwelt und Energie ein, müssen sich die Clubs auch keine Sorgen machen. Denn es werden keine willkürlichen Stichproben durchgeführt, wie Nabholz klarstellt: «Wir gehen grundsätzlich nur vor Ort nachmessen, wenn Reklamationen bei uns eintreffen.» Und solche Beschwerden ergingen oft wegen der Qualität des Lärms, nicht wegen der Menge, wie Nabholz sagt.
Das heisst: Nicht ein andauernder, sondern ein speziell unangenehmer Lärm bringt die Anwohner dazu, sich zu beschweren. Einer der grössten Störenfriede sind dabei die Bässe der modernen Musikanlagen, welche heute so gut wie jeder Club hat. Diese Anlagen produzieren einen Schallpegel von zirka 100 Dezibel, welcher mit der Lautstärke einer Kreissäge vergleichbar ist. Schädlich ist dieser aber erst bei längerer Einwirkung, sprich bei mehr als 40 Stunden in der Woche.
Die Aufregung, die momentan in der Szene für Gesprächsstoff sorgt, ist aber weder neu, noch wird sie für gravierende Änderungen sorgen. Für die Clubs, die schliessen werden, wird sich wohl ohnehin nichts mehr ändern. Aber auch diese Aufregung ist für Nabholz wenig nachvollziehbar: «Diese Clubs waren Zwischennutzungen. Wie es der Name schon sagt, handelt es sich dabei um vorübergehende Nutzungen. Diese konnte man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen, und jetzt ist halt der Punkt des Endes gekommen.»