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Der renommierte Rechtsprofessor Markus Schefer erachtet die Vermummungsverbots-Initiative als ungültig. Es könne sich auf keine sachliche Grundlage stützen und sei willkürlich.
Der neue Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) ist einem Konflikt mit der Staatsanwaltschaft aus dem Weg gegangen. Er hat einen umstrittenen Entscheid seines Vorgängers Hanspeter Gass rückgängig gemacht und dem Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri die Hoheit über die Kriminalstatistik wieder zurückgegeben.
Bereits zeichnet sich in Dürrs Justiz- und Sicherheitsdepartement aber der nächste Konflikt ab - diesmal mit der SVP. Der «Sonntag» hat Hinweise erhalten, dass das Departement die Volksinitiative für ein «kantonales Vermummungsverbot im öffentlichen Raum» für rechtlich ungültig erklären wird. Die Junge SVP hatte die Initiative im Juni 2011 lanciert und im Dezember 2012 mit 3788 gültigen Stimmen bei der Staatskanzlei eingereicht.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement will die Informationen des «Sonntags» weder bestätigen noch dementieren. «Wir bereiten das Geschäft zu-handen des Regierungsrats vor. Dieser wird zu gegebener Zeit entscheiden und kommunizieren», sagt Sprecher Martin Schütz nur.
Für einen ist der Fall bereits klar: Markus Schefer. Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Basel erachtet die Vermummungsverbots-Initiative als ungültig, wie er gegenüber dem «Sonntag» sagt.
Der Zweck des Vermummungsverbots ist laut Grundrechtsexperte Schefer die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. In der Praxis werde die Vermummung zur Begehung von Straftaten fast ausschliesslich im Zusammenhang mit Demonstrationen benützt. Dort sei sie aber schon heute verboten. Im Ergebnis dürfte das generelle Vermummungsverbot deshalb praktisch nichts zur Gewährleistung der Sicherheit in der Öffentlichkeit beitragen. «Es kann sich auf keinen sachlichen Grund stützen und ist willkürlich», sagt Schefer. Das Vermummungsverbot verstosse somit gegen Artikel 9 der Schweizerischen Bundesverfassung (Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben).
Mit der Vermummungsverbots-Initiative zielt die Junge SVP auch auf muslimische Frauen, die im öffentlichen Raum eine Burka tragen. Schefer hält dazu fest, dass heute in Basel muslimische Frauen nur sehr vereinzelt mit einer Burka anzutreffen seien. Eine Gefahr der religiösen Prägung des öffentlichen Raums bestehe somit nicht. Die in der Schweizerischen Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 15) schütze muslimische Frauen zudem darin, auch eine Burka zu tragen, sagt Schefer. Dieses Recht dürfe nur eingeschränkt werden, wenn damit legitime Interessen verfolgt würden und eine Einschränkung verhältnismässig sei. «Ein generelles Verbot ist zu undifferenziert», sagt Schefer.
Die Initiative für ein «kantonales Vermummungsverbot im öffentlichen Raum» der Jungen SVP Basel-Stadt war schon vor der Einreichung umstritten - aus einem anderen Grund. Das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, von dem bereits das Minarett-Verbot ausgegangen war, kündigte die Lancierung einer nationalen Initiative in diesem Bereich an. Es sei nicht sinnvoll, wenn es in den Kantonen hier unterschiedliche Regelungen gebe, sagte Wobmann im vergangenen Jahr zum «Sonntag» und riet der Jungen SVP deshalb mittelfristig zu einem Rückzug ihrer Initiative. Die nationale Volksinitiative soll nach neustem Stand im Frühling lanciert werden.