In einem der grössten Medienprozesse der Schweiz liegt nun das 340 (!) Seiten dicke schriftliche Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts vor. Es bestätigt: Die «Basler Zeitung» muss neun Wirtschaftskammer-kritische Recherchen aus dem Jahr 2018 vollständig löschen.
Im Prozess der Wirtschaftskammer Baselland gegen die «Basler Zeitung» liegt nun das schriftliche Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts vor. Es umfasst 340 Seiten (!) und begründet im Detail das Ende Oktober 2021 veröffentlichte Dispositiv. Neun Recherchen der Zeitung aus dem Jahr 2018 zu den Themen Schwarzarbeitskontrollen, Gesamtarbeitsverträgen und Familienausgleichskasse müssen vollständig gelöscht werden; bei drei weiteren Texten hat das Gericht die Streichung einzelner Passagen verfügt.
Das Kantonsgericht hiess die Klage der Wirtschaftskammer grossmehrheitlich gut. Das Urteil rehabilitiere die Wirtschaftskammer umfassend, schreibt diese. Die detaillierte Begründung zeige, dass die BaZ-Berichterstattung grösstenteils nicht auf Fakten basierte.
Indes taxiert das Gericht diese nicht als «Medienkampagne». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. Ebenfalls ist vor dem Basler Zivilgericht ein fast identisches Verfahren hängig. Ein Urteil wird hier in den kommenden Wochen erwartet.