Frauenhaus
Mehr Platz für gewaltbetroffene Frauen und Kinder: Beide Basel stocken Schutzplätze auf

Die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland machen gemeinsame Sache: Ab 2021 wollen die beiden Kantone die Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen mit und ohne Kinder ausbauen. Neu sollen nicht mehr 17 sondern 40 solche Plätze gewährleistet sein.

Drucken
Gewaltbetroffene Frauen und Kinder sollen künftig in den beiden Basel nicht mehr abgewiesen werden müssen. (Symbolbild)

Gewaltbetroffene Frauen und Kinder sollen künftig in den beiden Basel nicht mehr abgewiesen werden müssen. (Symbolbild)

Esther Michel (neue Lz) / Neue Luzerner Zeitung

Die Regierungen beider Kantone erneuern eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Frauenhaus beider Basel für die Jahre 2021 bis 2024. Zudem soll neu eine Leistungsvereinbarung mit der Heilsarmee Schweiz für ebenfalls 2021 bis 2024 abgeschlossen werden. Dadurch sollen ab 2021 nicht mehr nur 17 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder gewährleistet sein sondern 40.

Betroffene Frauen und Kinder sollten aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht mehr abgewiesen werden müssen, schreiben die beiden Kantone in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag. Schützbedürftige benötigen gemäss dem Schreiben eine geschützte Umgebung und fachkundige Betreuung sowie Beratung in der Krise.

Mehr Geld für mehr Plätze

Bisher existiert eine Leistungsvereinbarung mit dem Frauenhaus beider Basel, wodurch es 17 solche Schutzplätze gibt. Diese Vereinbarung soll nun erneuert werden, um den Bedarf an Plätzen decken zu können. So soll zusätzlich zum bestehenden Haupthaus die teilstationäre Einrichtung der Stiftung Frauenhaus namens «PasserElle» mit sieben weiteren Schutzplätzen hinzukommen, schreiben die beiden Basel.

Künftig erhalte die Stiftung Frauenhaus beider Basel jährlich einen Betrag von 1,252 Millionen Franken. Die beiden Kantone übernehmen jeweils die Hälfte dieses Betrags. Das Geld wird für den Aufenthalt und die Beratung sowie Dolmetscherkosten, Taschengelder, Sicherheitsmassnahmen und Transportkosten für Frauen und Kinder aus den beiden Kantonen aufgewendet. Schutzbedürftige, welche nicht in einem der beiden Basel wohnhaft sind, entrichten einen kostendeckenden Tagestarif für den Aufenthalt im Frauenhaus.

Wie es in der Mitteilung heisst, zahlte Basel-Stadt bisher jährlich 500'000 Franken, Baselland 440'000 Franken. Mit der neuen jährlichen Finanzhilfe ergäbe sich für beide Kantone ein Mehr an Ausgaben. Der Grosse Rat muss im Stadtkanton der Vorlage noch zustimmen.

Mehr als doppelt so viele Plätze ab 2021

Neben der Stiftung Frauenhaus soll auch die Stiftung Heilsarmee Schweiz von den beiden Kantonen unterstützt werden. Der pauschale Betriebsbeitrag in Form einer Finanzhilfe soll pro Jahr je 150'000 Franken pro Kanton betragen. So sollen im Haus «Wohnen für Frauen und Kinder» 16 Schutzplätze gesichert werden, schreiben die beiden Kantone weiter.

Somit kommt man in den beiden Basel auf ein Total von 40 Schutzplätzen für Frauen und Kinder. Im Notfall können gar bis zu 50 Plätze angeboten werden.