Verordnung
Private Umwege mit Schweizer Dienstwagen bald nicht mehr gestattet

Die EU schränkt ab 1. Mai die Nutzung von Schweizer Dienstwagen im nahen Ausland sehr stark ein. In einer neuen Verordnung heisst es, dass die Nutzung des Autos nur noch zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten gestattet sein wird.

Peter Schenk
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Auch auf dieser Strasse nach Weil am Rhein sollen Basler Einkaufstouristen ab 2016 Maut zahlen, um Ausweichverkehr zu vermeiden..

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Kenneth Nars

Ab 1. Mai dürfen Grenzgänger aus der EU den Firmenwagen ihres Schweizer Arbeitgebers nicht mehr für private Fahrten innerhalb der EU verwenden. In einer neuen EU-Verordnung, die dann in Kraft tritt, heisst es: «Die Nutzung des Autos ist nur noch zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten gestattet.» Bisher wurde die private Nutzung relativ locker gehandhabt.

Grund für die Verschärfung der Regelung sei Missbrauch gewesen. Zwar werde der deutsche Zoll die Einhaltung der Verordnung nicht gezielt kontrollieren, wie Zollsprecherin Antje Bendel gegenüber der südbadischen Gratiszeitung «Der Sonntag» betonte, aber es reiche natürlich schon ein Unfall oder eine normale Zoll- oder Polizeikontrolle, um Schwierigkeiten zu bekommen, wie die Zeitung richtig schlussfolgerte. Für weitere Fragen war Bendel gestern nicht zu erreichen.

Offizielle Zahlen, wie viele Arbeitnehmer aus der EU von der neuen Dienstwagenregelung betroffen sind, gibt es nicht. Rolf Eichin, Vorstandsmitglied des Lörracher Vereins «Grenzgänger Info» schätzte sie gegenüber dem «Sonntag» auf zehn Prozent von 56'000 deutschen Grenzgängern.

Jean-Luc Johaneck, Präsident der südelsässischen Grenzgängervereinigung CDTF, in der 19 000 Grenzgänger organisiert sind, scheint dies zu viel. Er verweist aber auch darauf, dass viele Elsässer Handwerker mit dem Firmenfahrzeug nach Hause fahren. «In der Schweiz ist es oft schwierig zu parkieren und ausserdem können sie dann direkt zu ihrem Auftrag fahren.»

Folgen für Schweizer Firmen

In Zukunft müssen alle Aufgaben, die grenzübergreifend notwendig sind, im Arbeitsvertrag aufgeführt werden. Die neue EU-Verordnung hat also durchaus Folgen für Schweizer Firmen, die ihre «Dienstwagenregelung neu bewerten müssen», wie es auf dem Blog der Treuhandfirma KPMG heisst, auf dem die Thematik ausführlich behandelt wird. Ferner müssten die betroffenen Arbeitnehmer informiert und deren Arbeitsverträge angepasst werden. Auch müsste die Möglichkeit geprüft werden, ein Auto in der EU zuzulassen oder es dort einzuführen.

Wird eine Person mit einem Schweizer Firmenwagen auf einem privaten Ausflug oder einer Einkaufsfahrt erwischt, kann das ausgesprochen teuer werden. Mit Steuern und Einfuhrzoll können bis zu 25 Prozent des Fahrzeugwerts zusammenkommen.

Noch schlechter als die Arbeitgeber stehen selbstständig Erwerbende da. So darf ein Unternehmer mit Firmensitz im Raum Basel und Wohnort in Südbaden mit dem Dienstwagen nicht zwischen Firma und Wohnung hin- und herfahren. Die Autorin des KPMG-Blogs begründete dies in ihrer Antwort auf eine entsprechende Frage mit der Erweiterung eines Istanbuler Abkommens zu Firmenfahrzeugen von 1990 und schreibt: «Weil Beschäftigte grundsätzlich keinen Einfluss auf den Arbeitsort ihres Arbeitgebers haben, ist man der Auffassung, dass Beschäftigte, die grenzüberschreitend tätig sind, nicht wesentlich schlechter gestellt werden sollen, als Beschäftigte, die im gleichen Zollgebiet wohnen und arbeiten.»

Schweiz macht es genauso

Wer nun allerdings glaubt, dass die EU mit ihrer neuen Verordnung im Gegensatz zur liberalen Schweiz mal wieder den Bock abschiesst, irrt sich gründlich. Die Regelung der Eidgenössischen Zollverwaltung, wie sie im Markblatt «Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im Zollgebiet wohnhafte Arbeitnehmer» formuliert ist, existiert laut Andreas Keusch von der Zollkreisdirektion Basel schon seit Jahren – «seitdem es das Zollgesetz gibt.»

Für den Schweizer Zoll sind in der EU zugelassene Fahrzeuge, die von einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz gelenkt werden, ein ständiges Thema. «Wir erwischen fast täglich derartige Fahrzeuge vom Kleinwagen bis zum Bus und Camion», berichtet Keusch. Beim ersten Mal gebe es eine kleine Busse, dann aber müsse man den Wagen mit vier Prozent verzollen, zuzüglich der Mehrwertsteuer von acht Prozent ergibt das gesamthaft Kosten von zwölf Prozent des Fahrzeugwerts.

«Wer in der Schweiz wohnhaft ist, darf hier nur mit einem in der Schweiz verzollten Fahrzeug fahren», betont Keusch. «Wenn die Firma Meyer in Frankfurt ihren in der Schweiz wohnhaften Mitarbeiter Müller mit einem in Deutschland zugelassenen Camion für einen Monat in die Schweiz schickt, geht das nicht», fährt er fort. Auch ein Car aus Portugal dürfe nicht zur Beförderung von Reisenden in der Schweiz benutzt werden. «Binnentransporte innerhalb des Schweizer Zollgebiets sind grundsätzlich nur mit schweizerisch verzollten/versteuerten und in der Schweiz immatrikulierten Beförderungsmitteln erlaubt», wie es im Merkblatt zum Kabotage-Verbot heisst.

Wer einen Firmenwagen aus der EU in der Schweiz nutzen will, muss beim Schweizer Zoll eine Verwendungsverpflichtung für das Firmenfahrzeug unterzeichnen, in der genau geregelt ist, wie er es benutzen darf. Wie bei der EU-Verordnung ist die private Nutzung ausschliesslich für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz gestattet.

http://blog.kpmg.ch/firmenfahrzeuge