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Der Gartenhaus-Brand im Rankhof im Frühling 2012 war ein Betrug.
Nach über sieben Jahren beendete das Basler Appellationsgericht gestern Dienstag vorläufig ein langes Verfahren: Es bestätigte einen Schuldspruch wegen Betruges gegen einen heute 73-jährigen Rentner. Ein Freund des Mannes habe im März 2012 dessen Familiengartenhäuschen auf dem Rankhof-Areal angezündet. Der Rentner erhielt von der Versicherung daraufhin 17'000 Franken ausbezahlt. «Wir haben keinen Zweifel daran, dass alles auf einem gemeinsamen Tatplan der beiden Männer basierte», sagte Gerichtspräsident Christian Hoenen.
Damals entdeckte man unter dem Gartenhaus Benzinkanister und Handschuhe. An beiden haftete die DNA des Freundes. Er wurde inzwischen rechtskräftig als Brandstifter verurteilt. Gegen den Besitzer des Gartenhauses wurde zuerst gar nicht ermittelt. Erst eine Rückweisung der Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft führte dazu, dass sich der 73-Jährige wegen Betruges verantworten musste.
Solche Hinweise der Gerichte an die Staatsanwaltschaft sorgen bei den Verteidigern regelmässig für rote Köpfe, weil das nachträgliche Ergänzen der Anklageschrift als unfaires Verfahren gesehen wird. Der Streit ging bis zum Bundesgericht: Dieses liess die neue Anklage gegen den Rentner zu, bemängelte aber, die ursprünglich rückweisende Richterin hätte danach in den Ausstand treten müssen. Somit wiederholte man das Verfahren vor dem Strafgericht in anderer Besetzung, kam aber im Oktober 2018 wieder zum selben Ergebnis: Der Rentner hat die Brandstiftung in Auftrag gegeben.
Die Verteidigung ging erneut in Berufung, das Appellationsgericht bestätigte nun diese Woche den Schuldspruch. Weil die Geschichte lange zurückliegt, kommt er mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken davon.
Hoenen bestätigte, dass kein Geständnis vorliege. Die Beweise liessen aber keine Zweifel an der Schuld des Mannes zu. Der Rentner hatte behauptet, der Freund habe zwar keinen Schlüssel besessen, ihm aber beim Rasenmähen geholfen. Das erkläre die DNA-Spuren an den Handschuhen. Gestern fragte das Gericht den Rentner, wann das gewesen sei, worauf er den damaligen Februar nannte. «Das ist nicht gerade eine übliche Zeit zum Rasenmähen», kommentierte Hoenen.
Die Männer hatten schon früher widersprüchlich ausgesagt: So behauptete der Freund gar einmal, ihm sei Geld versprochen worden, wenn er die Brandstiftung auf sich nehme. Als der Rentner die Versicherungssumme von 17'000 Franken erhielt, hob er am Tag danach 16'000 Franken in bar ab. Hoenen meinte dazu, ein Teil des Geldes ging wohl an den Freund, auch wenn sich das nicht beweisen lasse. Der Rentner sagte, er habe mit der Hälfte des Geldes Ferien in Kroatien gemacht. Er nahm den Schuldspruch kopfschüttelnd und lachend zugleich zur Kenntnis. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist auch diesmal möglich.