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Ein 19-jähriger Mann aus Ungarn steht vor dem Basler Strafgericht, weil er vor der Disco Fame einen Betrunkenen schwer verletzt haben soll. Nebst einer Freiheitsstrafe geht es auch um die Frage eines Landesverweises.
Es war halb vier Uhr morgens, als der 19-jährige Mann im vergangenen Mai zusammen mit seinem Bruder aus dem Fame-Club am Claraplatz spazierte. Kurz zuvor hatte ihn ein unbekannter, ziemlich angetrunkener 24-Jähriger um Zigaretten gebeten und war dabei abgeblitzt. Nun stand der Mann vor der Clarakirche und wollte erneut Zigis schnorren.
Der genaue Verlauf der Auseinandersetzung ist nicht geklärt, doch laut Staatsanwaltschaft donnerte der 19-Jährige dem Betrunkenen ohne Vorwarnung mit voller Wucht die Faust ins Gesicht und ging dann einfach weg.
Der 24-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf, erlitt ein Schädelhirn-Trauma mit gesteigertem Hirndruck und lag zweieinhalb Wochen im Spital. Seither lebt der Jurastudent stationär in einer Rehabilitationsklinik.
«Angegriffen habe ich ihn nicht», beteuerte der 19-Jährige am Donnerstag im Basler Strafgericht. Es habe lediglich «Körperkontakt» gegeben. Sonderlich glaubwürdig war sein Auftritt vor Gericht allerdings nicht, zumal er in der Untersuchung immer wieder deutlich unterschiedliche Varianten erzählt hatte. Einmal hatte er auch gesagt, er habe zuvor durchgehend gelogen, damit er schneller aus dem Knast komme. Seit Ende Mai 2017 sitzt er in Untersuchungshaft.
Auch seine Vorgeschichte sorgte für Stirnrunzeln beim Gericht: Im Jahr
2012 kam er von Ungarn in die Schweiz, die Schule brach er aber bald ab und hatte mit der Jugendanwaltschaft zu tun: Er ist bereits wegen mehrfachen Raubes und Angriffs verurteilt worden. Im Jugendheim ging er auf Kurve. «Es ist mir alles zuviel geworden», meinte er dazu. Zuvor hatte er auch diverse Praktika hingeschmissen.
Bislang lebte er von Sozialhilfe. Auf die erstaunte Frage des Gerichtspräsidenten, wie er sich dann jedes Wochenende den Eintritt für sich und seinen Bruder ins Fame mit dem entsprechendem Alkoholkonsum leisten könne, wusste er keine Antwort.
Staatsanwalt Flavio Noto betonte, das Opfer wäre ohne intensivmedizinische Betreuung verstorben. Es gebe auch keine Hinweise auf Provokationen des Opfers. Er verlangte eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren für den 19-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung. Dazu sei für den EU-Bürger ein Landesverweis von fünf Jahren auszusprechen, es handle sich hier nicht um einen Härtefall im ausländerrechtlichen Sinne.
Verteidiger Andreas Fischer hingegen betonte, der 24-Jährige habe sich absichtlich vor der Clarakirche plaziert und auf seinen Mandanten gewartet, dieser habe sich bedroht gefühlt und den Sturz nicht vorhersehen können. Der 19-Jährige sei deshalb höchstens wegen eines sogenannten Notwehrexzesses mit einer Geldstrafe zu belegen. Auch dürfe man EU-Bürger nur bei gegenwärtiger Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausweisen, dies sei hier nicht der Fall.
Er forderte zusätzlich 1500 Franken als Haftentschädigung, sein Mandant sei bereit, diesen Betrag freiwillig dem Opfer zu überweisen. Die drei Richter fällen ihr Urteil am Freitag.